Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Corona  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 10.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 19.01.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:39 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Bürgermeister Spieckermann verdeutlicht die sich seit seinem letzten Bericht dynamisch entwickelte Gesamtlage, führt zu den seit 11.02.2022 geltenden Corona-Regeln aus und berichtet über die am 27.12.2021 und 14.01.2022 in der Gogenkrog-Halle stattgefundenen offenen Impfaktionen. Rathaus, Tourismus-Service und Kundencenter der Stadtwerke seien nur noch nach vorheriger Terminvergabe per Telefon oder Mail bzw. über Onlinebuchung erreichbar. Abgesehen von der durchgängigen Maskenpflicht innerhalb der Räume seien die Präsenztermine auf das Nötigste reduziert; mit Telefon- und Videokonferenzen sowie der Ausweitung des Homeoffices werde das oberste Gebot der Kontaktvermeidung umgesetzt. Die bisherigen Regelungen für die Bereiche KiTa, Schule, Bücherei, Museen usw. würden weiterhin bestehen bleiben. Die Gremiensitzungen seien zunächst für das erste Quartal als Hybrid-Sitzungen in der Aula, dem Sitzungssaal und später auch im Haus des Gastes vorgeplant, wobei die jeweilige Anwendung der 3G-Regelungen in Abstimmungen mit den Vorsitzenden erfolge. Die auf der ToDo-Liste stehende Einwohnerversammlung zu den Themen Ausbaubeiträge und Hafenwestseite werde nach Erklärung des Bürgervorstehers auch im ersten Halbjahr 2022 nicht anberaumt.

Die als Spaziergänge benannten unangemeldeten Aufzüge und Demonstrationen würden auch die Stadt betreffen. So seien am 10. und 17.01.2021 jeweils etwa 70 Personen von der Polizei beobachtet und begleitet worden. Es laufe hier ein Austausch bzw. eine Abstimmung zwischen der Polizei und dem Ordnungsamt. Ausführungen zu den zwischenzeitlich ergangenen Handlungsempfehlung des Landes seien nach einer Anfrage der Fraktion B‘90/GRÜNE an die Fraktionen weitergegeben worden.

 

Herr Dr. Böckenhauer dankt für die kurzfristige Beantwortung der Anfrage, diese sei für ihn allerdings nicht befriedigend und wurde auch – abgesehen von Herrn Schmidt – von keiner weiteren Fraktion kommentiert. Seiner Augenscheinnahme nach war der Zug zuletzt als eine große Gruppe ohne ausreichenden Abstand versammelt und bewegte sich, ohne dass die Polizei zugegen gewesen sei, ohne Masken eng an eng durch die Straßen. Dabei seien sie offensichtlich von zwei in fluoriszierenden Jacken gekleideten Personen geleitet worden, die er womöglich als von außerhalb Neustadts kommend verorten würde. Seiner Meinung nach sei hier – entgegen der Aussage des Bürgermeisters– gar nicht erst der Versuch erfolgt, Verantwortlichkeiten zu ermitten. So würde es einer Personengruppe ermöglicht, sich nicht an die Regeln des Versammlungsrechts halten zu müssen, was nicht hinnehmbar sei. Dieses werfe weitere Fragen an die Verwaltung auf, beispielsweise wie man den Versuch der Ermittlung von Verantwortlichen unternommen habe oder wie die Rolle des Kommunalen Ordnungsdienstes hierbei zu sehen sei.

 

Bürgermeister Spieckermann verdeutlicht, dass er eine Einschätzung des Ordnungsamtes, die auf die Rückmeldung der Polizeistation beruhe, wiedergegeben habe. Der Kommunale Ordnungsdienst könne aufgrund der ausstehenden aufsichtsbehördlichen Genehmigung des Haushaltes nebst Stellenplan noch nicht besetzt werden.

 

Herr Heckel ruft die Stadtverordneten auf, sich Gedanken zu machen, ob man nicht ein Gegenzeichen setzen wolle und schlägt vor, sich angemeldet am nächsten Montag um 18:30 Uhr vor dem Rathaus zu treffen.

 

Herr Schmidt hält sowohl die Situation als auch das polizeiliche und behördliche Agieren zumindest für überdenkenswürdig. Das Geschehen fände auf städtischem Grund und Boden statt. Menschen müssten sich an die Regeln halten. Es sei auch die Aufgabe der Stadt, dieses zu prüfen und zu sanktionieren.

 

Bürgermeister Spieckermann sichert die Weitergabe des Punktes an die Ordnungsbehörde und die Polizei zu.

 

 

 

 

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