Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Cremer erläutert, dass Herr Wegener von der Firma Kubus die Nachkalkulation 2020 und die Vorkalkulation 2022 für die Abgabearten Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (FVA) bereits in der nicht öffentlichen Vorbesprechung ausführlich erläutert habe. Er übergibt das Wort an Herrn Wegener, der die im Rahmen der Vorberatung vorgenommenen Änderungen zur ursprünglichen Vorlage der Verwaltung erläutert: Die Einführung des ganzjährigen Tourismusbeitrages wurde bereits beschlossen, so dass auf dieser Grundlage die Kalkulation für 2022 durchgeführt wurde. Eine Vorkalkulation auf Grund der Zahlen aus dem Jahr 2020 sei pandemiebedingt schwierig. Aus der Nachkalkulation 2020 habe sich eine Unterdeckung in Höhe von 41.743,65 € ergeben. Diese könne bis zu drei Jahren zurückgestellt werden. Nach Modifizierung der Gästeprognose blieben die Tourismusbeiträge für 2022 in der Höhe unverändert bei 2,50 € bzw. 1,50 €. Die Erhöhung des Beitragssatzes für die Fremdenverkehrsabgabe ist in der Hauptsache der Einführung der Ganzjahressaison geschuldet. Bislang wurden für die außerhalb der Saison liegenden Zeiträume anteilig umlegbare Kosten herausgerechnet. Dies kann nun nicht mehr erfolgen. Der Abgabensatz je Vorteilseinheit erhöht sich deshalb von 23,68 € auf 29,18 €.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung: Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Kalkulationen für den Tourismusbeitrag und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) werden unter Berücksichtigung der vorgenommenen Änderungen gebilligt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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