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Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 13
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 23.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:58 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2684/21 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester erläutert die Vorlageninhalte und führt zur Vorberatung aus.

 

Bürgermeister Spieckermann ergänzt, dass der Vorberatungsbeschluss des Hauptausschusses unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung zur Auftragsvergabe des Kreises Ostring / Oldenburger Straße ergangen sei, die im nichtöffentlichen Teil der Sitzung noch anstehe. Die dargelegten Zahlen würden noch nicht die Aufwendungen und Einnahmen dieser Maßnahme enthalten.

 

Protokollnotiz:

Die diese Baumaßnahme inkludierende Haushaltssatzung ist nebst Plan in der Fassung der Bekanntmachung vom 24.09.2021 nachrichtlich als Anlage zum Niederschriftsauszug des Tagesordnungspunktes digital beigefügt.

 

Diskussion:

Herr Schmidt führt an, dass für den Ursprungshaushalt noch ein 2 Mio. € höheres Defizit veranschlagt gewesen sei. Diese Lücke konnte aus eigener Kraft geschlossen werden. Gute Rahmenbedingungen, wie Konjunktur, Infrastruktur, Standortfaktoren und gewachsene Kaufkraft führen zu einer Steigerung der Wirtschaftsleistung und damit der Gewerbesteuereinnahmen. Die Einnahmeplanungen seien dabei mit entsprechender Vorsicht vorgenommen worden. Innerhalb des Verwaltungshaushalt seien vor allem im Baubereich einige Verschiebungen erfolgt. Für die Zukunft müsse man sich mit aller Kraft dafür stark machen, die von Land und Bund zur Verfügung gestellten Unterstützungsprogramme optimal zu nutzen, denn Städte und Gemeinden seien das schwächste Glied im kommunalen Finanzverbund. Die Unterstützung fange beim Kreis an, der eine Senkung des Hebesatzes zur Kreisumlage von 1,5 %-Punkte für das Haushaltsjahr 2022 beabsichtige und den Strukturfonds, von dem Neustadt in Holstein bereits partizipieren konnte, auf 1,5 Mio € erhöhen wolle. Dieses sei nur möglich, weil der Kreis Ostholstein stark und leistungsfähig sei. Die für Neustadt in Holstein anstehenden Haushaltsberatungen für das Jahr 2022 würden sich vor dem Hintergrund der Doppik-Einführung nun anders gestalten. Er sei sich sicher, dass die Stadtverordneten es gemeinsam schaffen werden, diese neue Logik zu verstehen und die Vorteile für ihre Entscheidungsfindungen und Zielsetzungen zu nutzen. Weiterhin müsse verantwortungsvoll und mit Weitsicht über Einnahmeoptimierungen und Ausgabenanpassungen gesprochen werden. Es gelte, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt Neustadt in Holstein sicherzustellen und einen generationsgerechten Haushalt 2022 aufzustellen. Die CDU-Fraktion werde dem Nachtragshaushalt zustimmen.

 

Herr Dr. Böckenhauer wertet die Reduzierung des Defizits im Verwaltungshaushalt und das Erzielen eines positiven Vorjahresabschlusses als erfreulichen Erfolg. Die sich darstellende und bis 2024 prognostizierte Gewerbesteuerentwicklung sei eine positive Überraschung. Angesichts der Wichtigkeit der Gewerbesteuer für die Stadt habe seine Fraktion mehrheitlich für die jüngsten Gewerbegebietsausweitungen gestimmt. Bei aller Rücksichtnahme auf die Einnahmen zur Sicherung der Daseinsvorsorge müsse allerdings ein verstärktes Augenmerk auf den Ausgleich des Flächenverbrauchs gelegt werden. Auch aus diesem Grunde seien die Bemühungen um das Anlegen eines Stadtwalds richtig und wichtig. Die Fraktion B’90/GRÜNE werden dem Nachtragshaushalt zustimmen.

 

Herr Greve stellt dar, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie die Fachausschüsse den Nachtragshaushalt intensiv beraten hätten, so dass ein positives Saldo von 2 Mio. € erreicht werden konnte. Mit der Auflösung der Rücklage aus 2020 i.H.v. 5 Mio € werde eine Deckungsreserve im Zusammenhang mit der Eröffnungsbilanz des doppischen Produkthaushaltes 2022 geschaffen. Die Senkung des Kreditbedarfes und des Gesamtbetrags der Verpflichtungsermächtigungen sei erfreulich. Der Kernhaushalt umfasse 70 Mio. €, hinzu kämen die Wirtschaftsplanvolumen der Eigenbetriebe. Die ehrenamtlichen Kommunalpolitiker würden hierüber bei einer Aufwandsentschädigung von etwa 100 € im Monat entscheiden müssen, was den notwendigen Idealismus der Selbstverwaltung unterstreiche. Der Nachtragshaushalt stelle sich als fremdgeprägter Anpassungshaushalt dar. Mit dem Haushalt 2022 könne wieder gestalterisch agiert werden. Die Umstellung auf eine doppische Haushaltsführung werde ihre Probleme mitbringen; er selber empfinde das kamerale System als leichter kommunalpolitisch transferierbar. Die Einnahmen und die generierte Wirtschaftskraft der weißen Industrie für Neustadt in Holstein dürften weiterhin nicht unterschätzt werden. Die Verschuldung der Stadt steige vor allem durch die Investitionen an den Schulen. Er würdigt die gute Arbeit der Leitung der Finanzabteilung und ihres Teams. Die SPD-Fraktion werde dem Nachtragshaushalt zustimmen.

 

Herr Reichert bezeichnet das Ergebnis des Nachtragshaushalts als positiv und erfreulich. Das ursprüngliche Defizit von 2,2 Mio € konnte fast vollständig abgebaut werden. Der Verwaltungshaushalt weise einen Fehlbetrag von nur 260 T€ aus. Mehreinnahmen von 2,5 Mio € stünden Minderausgaben von 592 T€ gegenüber. Vor allem die höheren Gewerbesteuereinnahmen von 1,4 Mio € und ein höheres Zweitwohnungssteueraufkommen und gestiegene Schlüsselzuweisungen seien enorm. Die positive Gesamtentwicklung führe zu einer Reduzierung des Kreditbedarfs von knapp 19 auf rund 13 Mio €. Auch die BGN-Fraktion danke der Leitung der Finanzabteilung und ihrem Team und werde dem Nachtragshaushalt zustimmen.

 

 

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Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2021 wird nebst Haushaltsplan vorbehaltlich des Beschlusses zur Auftragsvergabe Umbau des Knotenpunktes Ostring / Oldenburger Straße wie folgt beschlossen:

 

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

erhöht (+)

um

vermindert ( - )

um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschließlich der Nachträge

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

1. im Verwaltungshaushalt

die Einnahmen

3.505.800 

-585.900 

42.236.500 

45.156.400 

 

die Ausgaben

 

1.278.400 

 

-601.700 

 

44.479.700 

 

45.156.400 

 

2. im Vermögenshaushalt

die Einnahmen

7.055.600 

-7.976.800 

25.379.700 

24.458.500 

 

die Ausgaben

 

1.288.100 

 

-2.209.300 

 

25.379.700 

 

24.458.500 

 

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

Gegenüber von bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

 

 

1. Der Gesamtbetrag der Kredite für

 

 

   Investitionen u. Investitionsförde-
   rungsmaßnahmen

18.951.600,00 

13.325.500,00 

 

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

 

 

    ermächtigungen

 2.175.000,00 

 1.835.000,00 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich 1. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan i.d.F. der Bekanntmachung vom 24.09.2021 (4145 KB)