Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bürgermeister Spieckermann nimmt Bezug auf die unter TOP 12 am 04.08.2021 erfolgte Berichterstattung im Hauptausschuss, in der auch eine etwaige Änderung bei der Zweitwohnungssteuer wegen des zu besteuernden Aufwandes behandelt und über ein anhängiges Gerichtsverfahren der Stadt Heiligenhafen informiert worden sei. Das OVG habe durch Beschluss am 23.08.2021 der Beschwerde stattgegeben und die Zweitwohnungssteuererhebung für rechtens erachtet. Daher könne man davon ausgehen, dass auch die hiesige Satzung zumindest im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bestehen würde. Auch wenn das Hauptsachenverfahren der Stadt Heiligenhafen noch nicht entschieden sei, ergebe sich keine Notwendigkeit zur Änderung der Neustädter Zweitwohnungssteuersatzung.
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