Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Greve bittet darum, die Priorität des Beschlusses vom 24.01.2019 zum B-Plan Nr. 75 in „eilig“ umzuwandeln. Herr Rieger erwidert, dass der Geltungsbereich des B-Planes vom Bettenlager bis zu Aldi-Markt reicht. Ein Baustoffhandel ist in diesem Plangebiet nicht vorgesehen. Hier einen Baumarkt anzusiedeln zu wollen, erfordere einen neuen bzw. geänderten Bebauungsplan. Frau Weise ergänzt, dass es sich um ein bereits weitgehend bebautes Gebiet handelt. Sie sehe hier keine große Eile, zumal andere B-Pläne Vorrang haben.
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