Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Corona-Pandemie  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 03.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:29 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Bürgermeister Spieckermann informiert über Verlängerung der Allgemeinverfügung des Kreises zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in innerörtlichen Bereichen.

Innerhalb der Verwaltung gäbe es aktuell einen Quarantänefall. Die Diensteinteilungen mit Homeoffice-Regelungen würden über die Amtsleitungen vorgenommen; über 50 % der Verwaltungsstellen seien alternierend in Telearbeit. Die Erreichbarkeit der Stadtverwaltung sei sichergestellt. Es werde weiterhin gebeten, von Präsenzterminen abzusehen und stattdessen Telefon- sowie Videokonferenzen zu nutzen. Die Beschäftigten seien zwischenzeitlich mit FFP2-Masken ausgestattet worden. Das BürgerBüro stehe weiterhin nach Terminvereinbarung für dringend notwendige Termine zur Verfügung. In den Kindertagesstätten seien durch die DRK-Bereitschaft in dieser Woche erste Schnelltestungen durchgeführt worden. Dieses werde auch auf die Feuerwehr, den Bauhof und andere Vorrangsbereiche bei Bedarf erweitert. Die Skateranlage musste als Sport- und Freizeiteinrichtung gesperrt werden.

Hinsichtlich des Impfgeschehens stelle sich laut Bericht in einer Videokonferenz des Städteverbands mit den Bürgermeistern weiterhin Optimierungsbedarf in der Terminabstimmung für die verschiedenen Altersgruppen zur Gewährleitstung verbindlicher Impftermine dar. So seien Anschreiben verschiedener Altersgruppen ab 80 bis über 88 Jahre vorgesehen; die Musterschreiben lägen jedoch noch nicht vor.

Stadtseitig würden bis Ostern 2021 keine Veranstaltungen geplant. Der Stufenplan der Landesregierung zu möglichen Lockerungen als Grundlage für die weiteren Beratungen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin könne die Planungen für den Saisonstart vorbereitend ermöglichen, allerdings seien Maßnahmen, Vorgaben und Beschränkungen zwischen den Gemeinden der Lübecker Bucht, der TALB und dem Kreis Ostholstein abzustimmen.

 

 

 

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