Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Hopp erläutert die Vorlage.
Herr Schmidt erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach dem Genehmigungsverfahren zur Nutzung des Hafenheimat-Logos und möchte ein Verhältnis darstellen lassen, wie oft Wappen und Hafenheimat-Logo jeweils zur Nutzung beantragt worden seien.
Bürgermeister Spieckermann verweist hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens auf die in der Vergangenheit bereits mehrfach angeführte veröffentlichte Markenvereinbarung und das CD-Manual zur Schutzmarke „hafenheimat NEUSTADT IN HOLSTEIN“. Die Nutzungsvereinbarung werde jeweils von den Nutzenden mit der Stadt Neustadt in Holstein über den Tourismus-Service geschlossen.
Protokollnotiz: Die Zahlen zu den Nutzungsvereinbarungen werden nachgeliefert; die Aufnahme in die Beschlussverfolgung ist erfolgt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein der Verwendung des Stadtwappens der Stadt Neustadt in Holstein durch Herrn Siegfried Heinze für dessen Internetpräsenz ‘ortswappen.de‘ jederzeit widerruflich zu.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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