Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Verwendung des Stadtwappens  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 04.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:33 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2509/20 Verwendung des Stadtwappens
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Aktenzeichen:120-004-00-Hp
Federführend:1 Amt für Finanzen und Allgemeine Verwaltung Bearbeiter/-in: Hopp, Thomas

Herr Hopp erläutert die Vorlage.

 

Herr Schmidt erkundigt sich in diesem Zusammenhang nach dem Genehmigungsverfahren zur Nutzung des Hafenheimat-Logos und möchte ein Verhältnis darstellen lassen, wie oft Wappen und Hafenheimat-Logo jeweils zur Nutzung beantragt worden seien.

 

Bürgermeister Spieckermann verweist hinsichtlich des Genehmigungsverfahrens auf die in der Vergangenheit bereits mehrfach angeführte veröffentlichte Markenvereinbarung und das CD-Manual zur Schutzmarke „hafenheimat NEUSTADT IN HOLSTEIN“. Die Nutzungsvereinbarung werde jeweils von den Nutzenden mit der Stadt Neustadt in Holstein über den Tourismus-Service geschlossen.

 

Protokollnotiz:

Die Zahlen zu den Nutzungsvereinbarungen werden nachgeliefert; die Aufnahme in die Beschlussverfolgung ist erfolgt.

 

 

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Beschluss:

Der Hauptausschuss stimmt gemäß § 1 (5) der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein der Verwendung des Stadtwappens der Stadt Neustadt in Holstein durch Herrn Siegfried Heinze für dessen Internetpräsenz ‘ortswappen.de‘ jederzeit widerruflich zu.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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