Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Erster Stadtrat Schmidt erinnert an die Kenntnisnahme der Stadtverordnetenversammlung von dem Erlass einer Stadtverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass am 05.03.2020 (dort TOP 19, VO/2390/20). Die Stadtverordnung sei in der Folge aufgrund des Coronageschehens und der ersten Absage der beantragten Veranstaltungen des Gewerbevereins nicht veröffentlicht worden. Die nun am 03.10.2020 anstehende Aktion „Mit DM bezahlen“ finde ohne einen Flohmarkt statt, für den kein Hygienekonzept vorgelegt werden konnte. Im Rahmen der Bäderverordnung würden, wie auch bereits der Presse entnommen werden konnte, befugte Geschäfte zur Aktion am Feiertag öffnen können.
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