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Auszug - Feuerwehrbedarfsplan  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Di, 25.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:11 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2468/20 Feuerwehrbedarfsplan
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

 

Zunächst bedankt sich Herr Wengelewski für die Unterstützung der Feuerwehr durch die Selbstverwaltung. Herr Wengelewski hebt hervor, dass der Feuerwehrbedarfsplan für Neustadt in Holstein erstmalig seit langer Zeit ausgeglichen ist. Außerdem habe die freiwillige Feuerwehr Neustadt in Holstein keine Mitgliedersorgen. Die Sollstärke von 78 sei mit 100 Einsatzkräften deutlich überstiegen. Zudem seien 68 Kinder in der Jugendfeuerwehr aktiv.

Herr Wengelewski weist nochmal daraufhin, dass die Einfahrt und die Parkplätze der Feuerwehr auf keinen Fall zugeparkt werden dürfen.

Frau Spiegel bedankt sich für den Bericht und fragt nach, inwieweit die freiwillige Feuerwehr Neustadt in Holstein für Umlandgemeinden einspringen müsse, da diese ja teilweise zu wenig Mitglieder hätten.

Herr Wengelewski erklärt, dass es eine Kooperation zwischen der Stadt Neustadt in Holstein und der Gemeinde Schashagen gibt. Darüber hinaus gäbe es aber die Verpflichtung zur nachbarschaftlichen Löschhilfe im Umkreis von 15 km. Bei diesen Einsätzen müsse die Dienstleistung der Feuerwehr kostenlos sein und es könne lediglich der Verdienstausfall der jeweiligen Gemeinde in Rechnung gestellt werden. Allerdings werde die freiwillige Feuerwehr Neustadt in Holstein bei Einsätzen in Sierksdorf gleich mit angefordert, obwohl die freiwillige Feuerwehr Sierksdorf diese Einsätze teilweise alleine bewältigen könne. Die Nachbarschaftshilfe würde somit teilweise strapaziert werden.

Frau Spiegel regt an, dass geprüft werden solle, wie man verhindern könnte, dass die Regelung der nachbarschaftlichen Löschhilfe ausgenutzt wird.

Herr Jaekel wirft ein, dass man die Kameraden die in Neustadt in Holstein arbeiten, aber nicht hier wohnen, einbinden könne.

Herr Raloff sagt, dass durch die neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für Dienstleistungen der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein die einsatzbezogenen Kosten in Rechnung gestellt werden könnten. Nichtsdestotrotz sei der Mitgliedermangel in der freiwilligen Feuerwehr, insbesondere im ländlichen Raum, ein generelles Problem. Eine Möglichkeit könnte sein über Schlüsselzuweisungen Gemeinden und Städte mit überdurchschnittlicher Sollstärke und vielen Einsätzen im Rahmen Nachbarschaftshilfe zu entschädigen. Für solch eine Lösung oder eine andere Regelung müsse man auf anderen Ebenen, z.B. beim Städte- und Gemeindetag, werben.

Frau Giszas fragt nach der Verwendung, der auf S.43 des Bedarfsplanes dargestellten, geringfügig Beschäftigten. Herr Wengelewski erläutert, dass der hauptamtliche Gerätewart und die geringfügig beschäftigte Kraft eine Menge Überstunden vorweisen würden, da 13 Fahrzeuge, das Gebäude und die Ausrüstung zu warten und zu pflegen sei. Die Fürsorgepflicht habe daher die Einstellung einer weiteren geringfügig beschäftigten Kraft geboten.

 

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Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:

Der dritten Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes für die Stadt Neustadt in Holstein wird in der vorliegenden Fassung zugestimmt. 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

 

 

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