Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Greve führt aus, dass das Schulministerium angeregt habe, den Schulbetrieb während der Sommerferien als freiwillige Aufgabe der Schulträger fortzuführen. 80% der Schulen würden jedoch hiervon kein Gebrauch machen. Er stellt die Frage, wie und in welcher Form sich die Neustädter Schulen an dem Verfahren beteiligen würden. Darüber hinaus bittet er um eine Aussage, ob der nach den Ferien vorgesehene Regelbetrieb aufgenommen werden könne.
Herr Raloff stellt klar, dass die Möglichkeit der Fortführung während der Ferien sich nicht an die Schulträger, sondern an die schulischen Einrichtungen gerichtet habe. Nach seinem Kenntnisstand erfolge dieses in Neustadt in Holstein nicht. Daneben gehe er davon aus, dass der Regelbetrieb nach den Ferien aufgenommen werde.
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