Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Eine Anwohnerin aus der Straße Butzhorn erkundigt sich, ob die exemplarischen Ausbaubeitragskosten für Beispielgrundstücke, die auf der stattgefundenen Anliegerversammlung angekündigt worden seien, schon fertig wären.
Frau Weise verdeutlicht, dass hierzu in der Anliegerversammlung keine konkreten Zusagen gemacht worden seien. Als Annäherungswert wäre zwischenzeitlich eine Musterberechnung für eine fiktive Straße erstellt aber noch nicht versandt worden, da noch die politische Entscheidung über die Beibehaltung bzw. Abschaffung der Ausbaubeiträge abgewartet werde. Über diese Musterberechnungen hinaus könnten aus personellen Kapazitätsgründen keine Beispielkosten errechnet werden.
Herr Schmidt bekundet, dass er das personelle Argument nicht nachvollziehen könne. Die Verwaltung habe, wenn dieses sinnvoll sei, hier für die Bürger unterstützend tätig zu werden.
Frau Weise erläutert, dass für halbwegs belastbares Zahlenmaterial die noch laufende Maßnahme noch vor einer Kostenfeststellung, die in der Regel von der Berechnung wiederum abweiche, durchgerechnet werden müsse. Zwischen Maßnahmenende und Kostenfeststellung lägen meist etwa drei Jahre, in denen auch durchaus grundbuchliche Änderungen erfolgen, die wiederum eine Neuberechnung notwendig machen würden. Beitragsveranlagungen, die vor der Feststellungsfrist von drei Jahren stehen, müssten mithin hinten an gestellt werden.
Bürgermeister Spieckermann schlägt vor, dass der Bürgerin in einem Termin mit dem Stadtbauamt zumindest das grundsätzliche Veranlagungsschema erläutert werden könne.
Herr Geusen-Rühle unterstützt die Aussage der Bauamtsleitung. Die Abrechnung sei komplex und aufwändig, so dass auch er bittet, mit vorläufigen Zahlen zufrieden zu sein.
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