Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Corona-Pandemie  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 10.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:42 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Bürgermeister Spieckermann berichtet zu den jüngsten Landesbeschlüssen und Kreisverfügungen mit ihren schrittweisen Lockerungen der bisherigen Einschränkungen. Die Vielzahl und kurze Abfolge der Änderungen führe auch in der Verwaltung zu einer vermehrten Anzahl von Anfragen und wahrzunehmenden Kontrollaufgaben. Intern sei die breite Umstellung auf Homeoffice gut gelaufen und werde noch den gesamten Mai aufrechterhalten. Die Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger sei dabei nach wie vor sichergestellt, auch durch Terminvergaben. Das Rathaus bleibe darüber hinaus weiterhin geschlossen. Es seien beispielsweise durch Abschaffung von Wartebereichen und der Bereitstellung von Desinfektionsmöglichkeiten, Spuck-Schutzen und Mund-Nasen-Masken Sicherungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Bürgerinnen und Bürger eingerichtet worden. Besucherarbeitsplätze seien für die verschiedenen Verwaltungsgebäude vorhanden bzw. noch in der Planung - auch im Haus des Gastes. Für das Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten bestehe keine räumliche Möglichkeit, so dass dort auf verstärktem Einsatz von Plexiglasscheiben gesetzt werde. Die Stadtwerke würden ihr Kundencenter mit einem eigenen Wartebereich öffnen.

 

Das Standesamt führe Trauungen mit maximal 4 Gästen durch und erwarte Ende Mai hierzu weitere Lockerungen. Die Bücherei biete neben der Ausweitung des Onlineangebots einen Medienabholservice an und habe ein Konzept zur Öffnung vorgelegt mit dem Ziel, ab dem 11.05.2020 mit eingeschränkten Öffnungszeiten zusätzlich zur Verfügung zu stehen. Auch das zeiTTor bereite ein Öffnungskonzept mit Inhalten zum Personaleinsatz, Öffnungszeiten, Besucherlenkung und Abstandsmöglichkeiten vor. Die Volkshochschule habe die Kursangebote für das Frühjahrssemester abgesagt und nehme nun die Planungen für das Herbstangebot auf. Für die Einrichtung Theater in der Stadt sei die Entwicklung noch abzuwarten; der Pressetermin für die Vorstellung der neuen Broschüre wie auch der Kartenvorverkauf wären vorerst verschoben worden.

 

In den Strandbereichen seien die Toiletten wie auch die Parkplätze wieder geöffnet. Der Strand werde für die Saisonaufnahme vorbereitet, Duschen und Wege eingerichtet. Strandkörbe würden zunächst ab dem 08.05.2020 an den Strand verbracht, dürften aber noch nicht genutzt werden. Am Wochenende erfolgte ein Abstimmungstermin mit der DLRG in Pelzerhaken. Ab 16.05.2020 werde die erste Wache unter Corona-Bedingungen stattfinden. Im DLRG-Gebäude könnten statt 23 Personen nur zwölf, keine Minderjährigen und keine Praktikanten untergebracht werden. Mithin würden nicht alle Türme besetzt werden können. Aufgrund dieser zur Hälfte weggebrochenen Verstärkung könne die DLRG Neustadt nicht wie bisher unterstützt werden. Gespräche würden hier vom Amt 2 und dem Tourismus-Service geführt. Zum landesseitig erdachten Saisonkonzept sei für die Strandkontrollen ein Ticketing-System erwogen worden, was für Neustadt, Pelzerhaken und Rettin mit über 50 Strandabschnitten und zahlreichen, auch inoffiziellen Strandzuwegungen nur schwer umsetzbar sei. Bürgermeister Spieckermann hofft hier auf ein einheitliches Vorgehen an der gesamten Bucht, was noch weiterer Abstimmung bedarf. Weiter sei die Öffnung der Parkgolfanlage mit Hygienekonzept ab 09.05.2020 geplant. Der Sportboothafen der Stadtwerke sei seit dem 04.05.2020 mit einem Hygienekonzept geöffnet. Aktuell würden sieben bis acht Boote am Tag gekrant; bis Himmelfahrt sollen 80 Boote im Wasser sein.

 

Für kontaktfreien Sport und unter Einhaltung der Hygienevorschriften sei der Sportplatz wieder freigegeben. Die Steuerung des Zutritts müsse geregelt werden; es dürften keine Warteschlangen entstehen und keine Zuschauer zugegen sein. Hier gelte es, auch die Vorgaben des DSB umzusetzen. Die Kinderspielplätze seien bereits seit Montagnachmittag wieder geöffnet und wurden allesamt mit Hinweisen auf Hygieneregelungen versehen.

 

Bei den Kindergärten seien aktuell 73 Kinder tatsächlich anwesend. Mit einer beim Kreis erwirkten Ausnahmegenehmigung könnten über 5 Kinder pro Gruppe betreut werden. Für April und Mai seien die Kita-Beiträge ausgesetzt und die Eltern hierüber informiert worden. Einer Pressemitteilung des Landes nach würden drei Monate übernommen, die Entscheidung und deren Ausführungshinweise blieben aber noch abzuwarten.

 

Die Grundschule habe aktuell 31 Kinder in wechselnden Gruppen in der Notbetreuung, die weiterführenden Schulen bis zu acht. Am heutigen Tage starte das Präsenzangebot an der Grundschule für die 4. Klassen sowie am Gymnasium für die 6. Klassen. Die Schule am Rosengarten werde am Montag mit dem Präsenzangebot für drei Lerngruppen an unterschiedlichen Tagen beginnen. Bei der Jacob-Lienau-Gemeinschaftsschule würden noch die Prüfungsvorbereitungen und Prüfungen laufen. Aus Sicht der Stadt als Schulträger seien in enger Abstimmung mit dem Schulrat alle Landesvorgaben gut umgesetzt.

 

Die Jugendeinrichtungen der Stadt hätten ihre Erreichbarkeit sichergestellt und stünden für Einzelberatungen zur Verfügung. Ein Konzept für die schrittweise Öffnung erfolge auch hier.

 

Mit der Anpassung der internen Abläufe, beispielsweise durch die Digitalisierung der Posteingänge - auch ein Schritt zur Einführung des Dokumentenmanagement-Systems, durch Telefon-und Videokonferenzen habe die Ausweitung der Telearbeit als Baustein für die aktuell notwendige Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Beschäftigten erst erfolgen können. Daneben seien die ersten Vorstellungsgespräche unter Einhaltung der vorgegebenen Hygienevorschriften für die Stellen Hochbau-Ing., Azubis, KiTa, Bücherei und Nachhaltigkeitsmanagement durchgeführt worden.

 

Von der städtischen Absage der Veranstaltungen seien auch die Sommernacht der Kulturen und der Jahrmarkt betroffen.

 

Aufgrund der geänderten Haushaltslage habe der Bürgermeister gar nicht erst zum 2. Konsolidierungsworkshop geladen. Neben dem Einbruch der Einnahmepositionen im Verwaltungshaushalt würden lagebedingte Mehrausgaben entstehen. Nach momentanem Planungsstand weise die Nachtragshaushaltssatzung in der 2. Jahreshälfte ein deutliches Defizit aus. Der Bürgermeister habe am 24.04.2020 eine Haushaltssperre gemäß § 27 GemHVO erlassen. Der Vollzug des politischen Rahmens der Haushaltssatzung bestehe fort. Es würden Ausgaben nur noch im Rahmen gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen getätigt. Die Vergabe neuer Aufträge oder Neuanschaffungen bedürften daneben der Zustimmung des Bürgermeisters. Die Vorbereitungen für die Aufstellung des Nachtrages würden aufgenommen und berücksichtigen auch Erlasse bei den Sondernutzungsgebühren - der Hauptausschuss könne hierzu eine Vorlage für die kommende Sitzung erwarten, geringere Gewerbesteuereinnahmen durch Stundungen und Erlasse auf die Vorauszahlungen, geringere Einnahmen in der Vergnügungssteuer, weniger Jahrestourismusbeitrag, niedrigere Mittel aus der Fremdenverkehrsabgabe und eine geringere Höhe am Einkommenssteueranteil. Die Ausfälle für die kommenden Jahre würden abzuwarten bleiben; Insolvenzen und Reduzierungen in den Veranlagungen zur Gewerbesteuer würden sich in 2022 bemerkbar machen. Durch Landeserlass sei gegenwärtig die Dienstanweisung zur Stundung, Niederschlagung und Erlass außer Kraft gesetzt. Die Verwaltung habe ohne weitere Prüfung coronabegründete Stundungsanträge zu bewilligen und kurzfristig umzusetzen. Dieser Landeserlass habe auch Auswirkungen auf die Entscheidungswertgrenzen der Selbstverwaltung bei Stundungen und mache eine zügige Abarbeitung erforderlich. Der Bürgermeister würde in solchen coronabedingten Einzelfällen ab 50.000 € dem Hauptausschuss unverzüglich berichten.

 

Herr Dr. Böckenhauer zeigt sich irritiert, dass die am 24.04.2020 erlassene Haushaltssperre bislang in den Telefonkonferenzen nur als Überlegung angerissen worden sei. Es wäre wünschenswert gewesen, dieses auf Fraktionsspitzenebene zu kommunizieren. Die Selbstverwaltung sei verschiedentlich angesprochen worden und habe nichts davon gewusst.

 

Herr Schmidt ergänzt, dass der Erlass der Haushaltssperre zwar ohne Frage in der Eigenkompetenz des Bürgermeisters läge, Haushaltsrecht jedoch das wichtigste vorbehaltene Recht der Stadtverordneten sei. Zu jedem kleinsten Sachverhalt würden durch den Bürgermeister Mails versandt, es würden Angelegenheiten in Telefonkonferenzen beraten, die in Ausschüssen zu behandeln wären, und nun müsse der Hauptausschuss am 06.05.2020 erfahren, dass bereits seit dem 24.04.2020 eine Haushaltssperre erlassen worden sei. Diese unterbliebene Information werte er als unverschämten Vertrauensbruch.

 

Bürgermeister Spieckermann zeigt hierfür Verständnis. Da die durch die Selbstverwaltung beschlossenen Haushaltsansätze nicht betroffen seien, habe er hierin eine interne Maßnahme gesehen. Er werde den Informationsbedarf aufnehmen und bei zukünftigen gleichgelagerten Fällen anders agieren.

 

Herr Schmidt macht deutlich, dass ihm die bloße Aufnahme nicht reiche.

 

Auf Nachfrage von Herrn Vowe hinsichtlich der Ausschreibungen Feuerwehrfahrzeug und Stelle Nachhaltigkeitsmanagement erläutert Bürgermeister Spieckermann, dass diese Ausschreibungen bereits vor Erlass der Haushaltssperre angelaufen seien. Weitere Fahrzeugbeschaffungen stünden auf dem Prüfstand. Im Rahmen der Haushaltsberatung für den 1. Nachtrag würde hierüber beraten werden können.

 

Der Vorsitzende spricht der gesamten Verwaltung seinen Dank für ihren Einsatz in den zurückliegenden Wochen aus.

 

 

 

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