Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Sanierung Küstengymnasium Neustadt in Holstein hier: Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen, Erweiterung der Ermächtigung des Bürgermeisters auf den 2.BA  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: an Verwaltung zurück verwiesen
Datum: Mi, 06.05.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:42 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2119/18-1 Sanierung Küstengymnasium Neustadt in Holstein

hier: Vergabeentscheidungen über Planungs- und Bauleistungen, Erweiterung der Ermächtigung des Bürgermeisters auf den 2.BA
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2119/18
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Weise, Antje

Frau Weise erläutert die Vorlage und betont, dass sich der Ermächtigungsbeschluss für den ersten Bauabschnitt bewährt habe; die Maßnahmen wären anderenfalls nicht derart vorangeschritten. Der Bürgermeister sei in der Vergangenheit seiner Informationspflicht nachgekommen. Bereits im kommenden Hauptausschuss könne erneut berichtet werden. Auch der Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss sei stets eingebunden, zuletzt mit der Gestaltung der Freianlagen.

 

Herr Schmidt bekundet, dass ihn die vorgebrachten Argumente nicht überzeugen würden. Eine Dringlichkeit in verschiedenen Dingen, die nicht vom 14-tägigen Tagungsrhythmus des Hauptausschusses erreicht werden könnte, sei nicht erkennbar gemacht worden. Die Stadtverordneten gäben elementare Rechte bei einem Handlungskomplex ab, der etwa 30 Mio. € umfasse. In seiner Erinnerung sei zudem kein Bericht des Bürgermeisters im Hauptausschuss hängen geblieben.

 

Frau Weise weist darauf hin, dass es sich bei den Aufträgen für die haustechnischen Gewerke um Summen im Rahmen der Zuständigkeit der Stadtverordnetenversammlung handele. Auf Herrn Reicherts Nachfrage erläutert sie erneut, dass bestimmte Baugewerke, insbesondere Elektroarbeiten und Heizungs,- Lüftungs,- und Sanitärarbeiten für den zweiten Bauabschnitt schon jetzt, zusammen mit dem ersten Bauabschnitt unter Berücksichtigung von Vergabeklauseln und Losvergaben ausgeschrieben werden sollen, damit die gleichen Firmen diese zusammenhängenden Leistungen unter Auftrag bekommen und die anschließende Gewährleistung übernehmen könnten.

 

Herr Vowe schlägt vor, den Bürgermeister entsprechend des Vorbeschlusses zu ermächtigen, die Ausschreibungen lediglich für noch abschließend zu bestimmende Gewerke der Haustechnik zu erweitern.

 

Herr Kahl unterstützt Herrn Vowes Vorschlag. Eine dahingehend präzisierte Vorlage könnte vom Hauptausschuss an die Stadtverordnetenversammlung gegeben werden.

 

Herr Geusen-Rühle schlägt alternativ vor, dass die Stadtverordnetenversammlung den Hauptausschuss für die Vergabe ermächtigen könne.

 

Herr Sela erinnert, dass der Vorbeschluss lediglich unter der Situation der Dringlichkeit und Zweckmäßigkeit zur Fristeinhaltung der Fördermaßnahmen gefasst worden sei.

 

Frau Weise gibt zu bedenken, dass die Entscheidungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung im Rahmen der Auftragsvergabe bei öffentlichen Vergabeverfahren eng gesteckt seien.

 

Der Vorsitzende verwehrt sich entschieden gegen die Darstellung, dass die Neustädter Selbstverwaltung quasi nur Kenntnis von Auftragsvergaben bei öffentlichen Ausschreibungen nehme.

 

Nach weiterer Diskussion sagt Bürgermeister Spieckermann zu, dass die Verwaltung die Beratungsinhalte zur Aufbereitung einer neuen Vorlage zusammenführen werde.

 

 

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Beschluss:

Die Vorlage wird an die Verwaltung zurückverwiesen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Herr Vowe ist bei der Abstimmung nicht anwesend.

 

 

 

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