Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgermeister Spieckermann berichtet zu den Inhalten der gem. § 19 FAG am 28.10.2019 abgegebenen Stellungnahme. Es sei grundsätzlich die angekündigte Absenkung des Kreisumlagesatzes bis zu 2 % begrüßt worden. Der aktuellen Vorlage zum Haushalt 2020 sei zu entnehmen, dass der Kreis mit einer Absenkung um 1,5 % auf dann 33,5 % plane. Von Seiten der Stadt habe man deutlich gemacht, dass angesichts der aufgezeigten positiven Finanzentwicklung und der sich auch für das kommende Jahr abzeichnenden positiven Tendenzen beim Kreis Ostholstein die Senkung um 2 % im Interesse der Kreiskommunen geboten sei. Auf die Belastungen der Stadt gerade im Vermögenshaushalt wurde hingewiesen.
Herr Schmidt macht deutlich, dass ihn die bislang ausgebliebene Beteiligung der Selbstverwaltung nicht erfreue. Der Kreis habe die Stadt Neustadt in Holstein im Anhörungsverfahren beteiligt und damit die gewählten Vertreter gemeint. Zumindest der Hauptausschuss hätte hierzu einen Beschluss fassen müssen. Auch wenn man diskutieren könne, ob die Abgabe der Stellungnahme reines Verwaltungshandeln sei oder nicht, wäre die Kreisumlage ein wichtiger Punkt für die Haushaltsvorberatungen. Er möchte ein deutliches Signal gegeben haben, dass im Jahre 2021 die Beteiligung der Selbstverwaltung wie bereits für 2019 wieder aufgenommen wird.
Der Vorsitzende unterstützt das Ansinnen Herrn Schmidts. Der Hauptausschuss sei als Finanzausschuss zu beteiligen.
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