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Herr Wegener von der Firma Kubus stellt anhand einer Powerpoint-Präsentation für die Abgabearten Tourismusbeitrag (Kurabgabe) und Tourismusabgabe (FVA) die Nachkalkulation 2018 und die Vorkalkulation 2019 und die sich daraus ergebenden Beitrags- und Abgabesätze vor. Er erläutert die im Rahmen der Vorberatung vorgenommenen Änderungen zur ursprünglichen Vorlage der Verwaltung. Die Werte in Klammern beziehen sich auf die ursprüngliche Verwaltungsvorlage. Tourismusbeitrag: - Die Einwohnerzahl wurde aktualisiert, so dass sich das Verhältnis ‚Anreisen Einwohner‘ zu ‚Anreisen Gäste‘ verschoben hat. Dies hat zur Folge, dass die Stadt Neustadt in Holstein 25,54 % (statt 27,38 %) ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwands für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zur Kur- und Erholungszwecken im Erhebungsgebiet bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und durchgeführten Veranstaltungen trägt. Der restliche anderweitig nicht gedeckte Aufwand in Höhe von 74,46 % (statt 72,62 %) wird wiederum zu 97,75 % von der Kurabgabe und zu 2,25 % von der Tourismusabgabe gedeckt.
- Der Deckungsbedarf 2020 (Gesamtaufwendungen Tourismusbeitrag abzgl. städtischer Eigenanteil und Über-/Unterdeckung) beträgt nun 1.314.548 € netto (statt 1.321.333 € netto). Der städtische Eigenanteil sinkt auf 503.798 € netto (statt 551.672 € netto).
- Die Überdeckung der Nachkalkulation Tourismusbeitrag 2018 wird in voller Höhe auf die Vorkalkulation 2020 umgelegt.
- Der Abgabenzeitraum wird um die Monate April, Oktober und Dezember erweitert, so dass die Tourismusabgabepflicht vom 01.04.-31.10. sowie 01.-31.12. e.J. gilt.
- Die Gewichtung der Nebensaison wird auf 60 % der Hauptsaison festgelegt.
- Durch die oben genannten Anpassungen wird empfohlen, im Jahr 2020 einen Tourismusbeitrag von 2,50 € in der Hauptsaison (01.06.-31.08.) und 1,50 € in der Nebensaison (01.04.-31.05., 01.09.-31.10., 01.-31.12.) zu erheben. Der pauschalierte Saisontourismusbeitrag (28 Tage Hauptsaison) beläuft sich auf 70 €.
Tourismusabgabe: - Dadurch, dass der nicht gedeckte Aufwand im Bereich Tourismusbeitrag in Höhe von 74,46 % zu 97,75 % von der Kurabgabe und zu 2,25 % von der Tourismusabgabe gedeckt wird, ergibt sich auch bei der Tourismusabgabe eine Veränderung der Beitragshöhe.
- Der Deckungsbedarf der Vorkalkulation 2020 beträgt nun 320.457 € netto (statt 327.207 € netto). Der städtische Eigenanteil sinkt auf 131.406 € netto (statt 134.231 € netto).
- Es wird empfohlen, den Beitragssatz für die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) von 24,03 € auf 25,20 € (statt 25,70 €) anzuheben.
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Beschluss: Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen und die Kalkulationen für den Tourismusbeitrag (Kurabgabe) und die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) werden gebilligt. C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
Abstimmungsergebnis: einstimmig C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1
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