Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Mit Verweis auf einen Übersichtsplan vom Baugebiet Südlicher Lübscher Mühlenberg erklärt Frau Weise, dass die Stadt Anlieger am Fuß- und Radweg entlang des Ostrings im Sinne der Satzung ist und somit dort auch die Reinigung und den Winterdienst durchführen muss. Herr Greve fragt nach, ob die Anwohner des Südlichen Lübschen Mühlenbergs über die Widmung und die Änderung der Straßenreinigungssatzung informiert wurden. Diese Frage wird von Frau Weise verneint, da im Baugebiet nichts anderes als sonst im Stadtgebiet passiert, nämlich dass Anwohner Fußwege oder Teilflächen von Straßen reinigen oder Winterdienst durchführen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, die Straßen und Wege im Baugebiet „Südlicher Lübscher Mühlenberg“ entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Dem anliegenden Entwurf der 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Reinigung der Straßen in Neustadt in Holstein wird zugestimmt.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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