Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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In seiner Funktion als Ausschussvorsitzender verliest Herr Heckel folgende Erklärung: Guten Abend meine Damen und Herren, ich eröffne die Sondersitzung des PUBA und begrüße die Vertreter der Verwaltung, die Vertreter der Presse und unsere Gäste. Vorab möchte ich aber Folgendes erklären: Der Antrag der Grünen auf Ausrufung des Klimanotstands in Neustadt ist von der Stadtverordnetenversammlung in der Sitzung vom 27.06.19 in den zuständigen Ausschuss verwiesen worden. Der Fraktionsvorsitzende der CDU Herr Schmidt hat ja seine Meinung geäußert, dass wir in Neustadt keinen Klimaschutzmanager bräuchten, da der Kreis ja schon eine Stelle für eine Klimaschutzmanagerin eingerichtet habe. Übrigens beschlossen mit Stimmen der CDU und der Grünen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Als Vorsitzender des Ausschusses für Planung, Umwelt und Bau habe ich mich zur Vorbereitung einer Sitzung am 01.07.19 beim Kreis über die Arbeit des Klimaschutzmanagers informiert. Für eine Information des Ausschusses fragte ich, ob der Klimaschutzbeauftragte des Kreises an unserer Sitzung als Referent teilnehmen würde. Klare Aussage des Fachdienstleiters: wir sind für den Kreis zuständig - nicht für die Kommunen. Allerdings könne ich mich an den Klimaschutzbeauftragten der Gemeinde Stockelsdorf wenden. Ich habe also bei der Gemeinde Stockelsdorf angerufen und mit Herrn van der Poel gesprochen. Er erklärte sich bereit, an der heutigen Sitzung teilzunehmen und seine Arbeit und auch die Fördermöglichkeiten für eine von uns zu schaffende Stelle darzustellen. Am 05.07.19 informierte ich den Bürgervorsteher, den Bürgermeister und die Bauamtsleiterin über die geplante Sondersitzung. In dieser Mail bat ich die Verwaltung als Referenten Herrn van der Poel offiziell einzuladen. Denn: für die Sitzung auf Antrag der CDU zum Thema Küstenschutz war die CDU durchaus bereit einen Vertreter des LKN als Referenten zuzulassen. Kurz vor Toresschluss, am 26.08.19, wurde bekannt, dass der Fraktionsvorsitzende der CDU den Vortrag von Herrn van der Poel im Ausschuss verhindern möchte. Also hat die Verwaltung eine Abfrage unter den Fraktionsvorsitzenden gestartet, um auszuloten, wie eine Abstimmung im Ausschuss ausgehen würde. CDU, BGN und FDP würden gegen einen Redebeitrag, SPD und Grüne dafür stimmen. Somit hätte Herr van der Poel kein „Vortragsrecht". Bei der gestrigen Vorbesprechung für den PUBA - Ausschuss am 12.09.2019 wurde mir das Abstimmungsergebnis von Frau Weise mitgeteilt. Sie erklärte, dass Herr van der Poel wieder auszuladen sei, damit sich Neustadt nicht durch die Abstimmung in der Sitzung blamiert. Als Ausschussvorsitzender (und Herr Schumacher, ja ich bin bei Bündnis 90 / Die Grünen - sie haben mich doch als Vorsitzenden mitgewählt, was finden sie daran merkwürdig?) lasse ich jetzt über den Redebeitrag von Herrn van der Poel abstimmen, der trotz Ausladung dankenswerter Weise als Bürger an dieser öffentlichen Sitzung teilnimmt.
Wer etwas verhindern will findet Gründe, wer etwas erreichen will findet Wege!
Anschließend stellt Herr Heckel die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.
Herr Schmidt trägt eine Erklärung der CDU-Fraktion vor. Ich bin für die CDU Fraktion mit einem Vortrag eines externen Gastes absolut nicht einverstanden. Die Einladung des Herrn aus Stockeisdorf kritisiere ich sehr. Die STVV hat am 27.06.19 einstimmig folgenden Beschluss gefasst: ,,Der vorliegende Fraktionsantrag von Bündnis 90 / Die Grünen vom 13.06.19 wird in den zuständigen Fachausschuss verwiesen." Es existiert keine Grundlage, die eine Einladung und ein Rederecht eines Externen begründen würde. Es ist auf der Ausschusssitzung lediglich ein Fraktionsantrag zu beraten. Basis dafür ist der Beschluss der STVV. Dieser sah keine Einladung an einen Externen vor. Der Beschluss lautet Verweisung in den Ausschuss und nicht mehr. Sogar der Antrag selbst sieht nicht vor, dass die Verwaltung gebeten werden würde - sofern der vorliegende Antrag positiv angenommen werden würde – einen Externen einzuladen. Für eine Einladung eines Externen besteht offenkundig kein Handlungsbedarf. Es ist nicht erkennbar, mit welcher Kompetenz und mit welchem rechtlichen Hintergrund ein Externer eingeladen worden ist. Zusammenfassend: in der Ausschusssitzung sollte der Fraktionsantrag gemäß dem Beschluss der STVV beraten werden und der bisher eingeladene Externe ist auszuladen. Außerdem sollten auch gegensätzliche Positionen Gehör finden.
Frau Giszas erklärt, dass nicht sie als Fraktionsvorsitzende entscheide wer vortragen dürfe, sondern die PUBA-Mitglieder der SPD-Fraktion.
Herr Dr. Böckenhauer erinnert an § 16 c, Abs. 2 GO, wonach die Gemeindevertretung beschließen kann, Sachkundige sowie Einwohnerinnen und Einwohner, die vom Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören. Der Bürgervorsteher war informiert, dass ein Referent eingeladen werden sollte. Der Referent hätte in der Vorlage benannt werden können. Er schlägt vor, darüber abstimmen zu lassen, ob Herr van der Poel referieren darf.
Herr Spieckermann führt aus, dass die Anhörung eines Sachverständigen im Ausschuss nicht in der Vorlage angekündigt werden muss, auch wenn dies wünschenswert sei. Jedes Ausschussmitglied könne verlangen, dass ein Sachverständiger angehört wird. Diese Sichtweise sei von der Kommunalaufsicht bestätigt worden.
Herr Heckel erklärt, dass er noch nie von einem Antiklimaschutzbeauftragten gehört habe.
Herr Richter fragt, ob nunmehr durch den Ausschuss ein Beschluss für die Anhörung des Referenten herbeizuführen sei. Diese Frage wird verneint.
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