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Auszug - Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe über 50.000 € - hier: Regenwasserentwässerung 2016/2017  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mi, 21.08.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2222/19 Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe über 50.000 € - hier: Regenwasserentwässerung 2016/2017
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-13
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Nach Einleitung von Frau Becker Barbarello führt Herr Wiese zum internen Stadtwerkevermerk der Nachberechnung von Kosten der Regenwassersammlung von öffentlichen Flächen (mit der Einladung bereits als nichtöffentliche Anlage zur Sitzung zur Verfügung gestellt) aus, erläutert die Kalkulationen zur jeweiligen Gebührenermittlung und verdeutlicht die Plausibilitätsprüfungen zur Abwasserkalkulation der Jahre 2016 bis 2019. Wegen personeller Hinderungen sei für das Jahr 2017 keine Vorkalkulation erfolgt. Als Ursachenschwerpunkte für die Gebührenerhöhung müsse neben den höheren Abschreibungen im Abwasserbereich infolge verstärkter Investitionen auch die Verkürzung der Nutzungsdauer von 67 auf 50 Jahre in der linearen Abschreibung gesehen werden. Dieses führe zu einer etwa 30 %-igen Kostenerhöhung pro Jahr. Zudem sei die Stadtwerkeumlage 2017 neu kalkuliert worden und weise jetzt eine verursacherbezogene Spartenzuordnung der Stadtwerke aus; der Abwasserbetrieb sei bislang deutlich zu günstig in der Umlage geführt worden.

 

Herr Kasten merkt zu der vorgelegten Plausibilitätsprüfung der Abwasserkalkulation an, dass die Betriebskosten deutlich von 1.875.428 € im Jahre 2016 auf zuletzt 2.750.715 € gestiegen seien und erkundigt sich nach den Gründen hierfür.

 

Herr Wiese zeigt als wesentliche Faktoren hierzu die Steigerungen der Betriebskosten und kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen auf. So mussten beispielsweise alleine für die Reparatur des Blockheizkraftwerkes 80.000 € aufgewendet werden. Dieses spiegele sich in den Kalkulationen wider.

 

Auf Herrn Schmidts Nachfrage, welche Schritte seitens der Stadtwerke getan werden, um zukünftig derart hohe Nachforderungen zu vermeiden, erläutert Herr Wiese, dass aufgrund der Personalausstattung zukünftig eine zeitnähere Vorkalkulation gewährleistet sei.

 

Herr Greve wirft unter anderem ein, dass er zwar die Inhalte betriebswirtschaftlich nachvollziehen könne, aber der Meinung sei, dass nach KAG zwingend für die Nachforderung ein Abrechnungsbeschluss der Stadtverordnetenversammlung herbeigeführt werden müsse.

 

Herr Wiese verdeutlicht, dass die Kalkulation innerhalb der Abrechnungsjahre erstellt und die Anteile somit jahresbezogen berechnet wurden und deswegen kein Beschluss nötig sei, sagt aber eine erneute Prüfung zu.

 

Protokollnotiz:

Auf die Vorlage VO/2077/18 Gebührenkalkulation für die Leistungsbereiche Schmutzwasser und die Niederschlagswasserbeseitigung, geändert in der Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018 unter TOP 14 beschlossen, vorberaten im Stadtwerkeausschuss am 05.11.2018, wird verwiesen.

 

Auf Herrn Kastens Nachfrage hin erläutert Frau Becker Barbarello die Differenz zwischen Forderungsbetrag der Stadtwerke und außerplanmäßiger Ausgabe wegen der noch nach Ansatz vorhandenen Mitteln auf der Haushaltsstelle.

 

 

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Beschluss:  

Die überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 243.760,11 € für die Regenwasserentwässerung der Straßen für die Jahre 2016 und 2017 wird genehmigt. Die Mittel werden über den 1. Nachtragshaushalt 2019 bereitgestellt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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