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Auszug - Beschluss des Hauptausschusses vom 20.03.2019 zur Veräußerung von Erbbaurechten  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 03.04.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:21 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Bürgermeister Spieckermann erinnert, dass die Beschlüsse mit der Maßgabe gefasst worden seien, dass die Kaufpreissummen zur Tilgung valutierender Darlehen verwendet werden. Er führt aus, dass als Prüfungsergebnis der Verwaltung unter Notariatsbeteiligung festzuhalten sei, dass das Ursprungserbbaugrundbuch, welches mit insgesamt 3,0 Mio. € Grundschulden belastet worden sei, geschlossen und mit der Aufteilung des Erbbaurechtes im Jahr 2016 Teilerbbaugrundbücher gebildet worden seien. Dieses führe u.a. dazu, dass Grundschulden anteilsmäßig von den Teilerbbauberechtigten getragen werden. Komme es zu Veräußerungen von Teilerbbaurechten, gingen die eingetragenen Rechte und Lasten auf den neuen Erwerber über. Zu den Lasten gehöre auch der zu zahlende Erbbauzins und das Vorkaufsrecht (beides in Abt. II des Grundbuches). Vereinbart sei hier die Lastenfreistellung in Abt. III (Eintragungen von Grundschulden und Hypotheken), wofür der Veräußerer anteilsmäßig den Kaufpreis zu verwenden habe. In den vorliegenden Veräußerungsfällen sei die Lastenfreistellung der Abt. III schuldrechtlich vereinbart und das Erbbaurecht werde lastenfrei veräußert.

 

 

 

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