Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Reichert berichtet, dass nach Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauauschusses die Stellungnahme der Stadt zur Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans eine Umschreibung der Eignung für die Bebauungspläne 83 und 90 am Ostring vorsehe. Auch wenn die Verwaltung in der Stellungnahme zum Landschaftsrahmenplan reines Verwaltungshandeln sehe und auf eine Beteiligung bei eventuellen Ausweisungen von Landschaftsschutzgebieten verweise, befürchte er, dass sich bereits jetzt Nachteile aus der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans für Rettin ergeben.
Herr Hansen ergänzt, dass auch der Ortsbeirat eine Stellungnahme abgegeben habe. Man müsse auf der Hut sein, wenn ein Landschaftsplan aufgestellt werde.
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