Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgermeister Spieckermann teilt mit, dass er als Gemeindewahlleiter nach Herrn Kraatz‘ Mitteilung über den Fraktionsausschluss von Frau Schönfisch aus der FDP sie um Mitteilung gebeten habe, ob sie als fraktionsloses Mitglied oder Mitglied einer anderen Fraktion weiterhin der Stadtverordnetenversammlung angehören wolle oder ob sie auf ihren Sitz verzichte, was gegenüber dem Bürgervorsteher zu erklären wäre. Einer Presseanfrage der LN nach, der Artikel sei zwischenzeitlich veröffentlicht, wolle Frau Schönfisch weiterhin der Stadtverordnetenversammlung als fraktionsloses Mitglied angehören. Ihm selber liege noch keine Erklärung der Stadtverordneten Schönfisch vor. In der Folge bleibe die Einleitung eines Nachrückerverfahrens für die Stadtverordnetenversammlung durch den Gemeindewahlleiter vorerst aus, die Verwaltung fokussiere sich auf die Betrachtung der Auswirkungen auf die Ausschüsse.
Frau Schönfisch wurde auf Vorschlag der FDP-Fraktion durch die Stadtverordnetenversammlung unter anderem in den Tourismusausschuss als Ausschussmitglied gewählt. Die Aufgrund von Listenwahlvorschlägen gewählten Ausschussmitglieder behalten der Kommentierung zu § 46 GO nach ihren Sitz, wenn sie aus der Fraktion ausscheiden, die sie zu Wahl vorgeschlagen hat. Die Fraktionen können jedoch die von ihnen benannten Ausschussmitglieder abberufen oder verlangen, dass Ausschüsse neu besetzt werden, wenn ihre politische Zusammensetzung nicht mehr den Kräfteverhältnissen in der Gemeindevertretung entspräche. Dieses sei seit dem Fraktionsausschluss der Fall. Die Fraktionsstärken mit der Höchstzahlenverteilung nach Saint-Laguë/Schäpers, die bei Ausschussbesetzungen (9 Mitglieder) zu berücksichtigen wären, stelle sich aktuell wie folgt dar:
Der Fraktionsstatus der FDP sei mit zwei Mitgliedern weiterhin gegeben. Jede Fraktion könne aber Neuwahlen zu einem, mehreren oder allen Ausschüssen beantragen, da sich die Fraktionsstärken geändert haben: Der neunte Ausschussplatz wäre jetzt unter den Fraktionen CDU, BGN und FDP zu losen. Das Verlangen wäre an den Bürgervorsteher zu richten. Nach erfolgter Neuwahl müsse die Stadtverordnetenversammlung auch den Ausschussvorsitz neu wählen.
Es gebe keinen Anspruch für Fraktionen auf ein Grundmandat in den Ausschüssen. Fraktionen ohne Ausschussmitglieder in den Ausschüssen haben einen Anspruch auf stimmlose zusätzliche Mitglieder mit Rede- und Antragsrecht. Auch im Falle der Abberufung Frau Schönfischs aus dem Tourismusausschuss durch die FDP-Fraktion nach § 46 (10) GO seien die geänderten Fraktionsstärken zu berücksichtigen. Bedingt durch die fraktionsbezogene Pool-Stellvertretung, die bei den Ausschüssen der Stadt Anwendung findet, konnte im übrigen Frau Schönfisch bei der vergangenen Tourismusausschusssitzung nicht durch Herrn Gerthenrich vertreten werden, da der Fraktionsausschluss dort bereits gegriffen habe.
Bürgermeister Spieckermann weist abschließend darauf hin, dass in der kommenden Kreistagssitzung alle Ausschüsse und Vorsitze neu besetzt werden, da nach Änderung der Fraktionsstärken im Kreistag die Neuwahlen von der FW-Fraktion beantragt worden seien.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||