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Auszug - Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 26.03.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:55 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2192/19 Einrichtung einer offenen Ganztagsschule an der Grundschule Neustädter Bucht
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

 

Herr Raloff erläutert ausführlich den Sachverhalt anhand der nachgereichten Tischvorlage zur heutigen Sitzung und geht insbesondere auf die zügige Umsetzung der OGS ein. Zwar sei der Wunsch seitens der Fraktionen, Eltern und Mitarbeitern nachvollziehbar, jedoch ist zugleich ein geregeltes Verfahren erforderlich. Hierzu zählen eine gute inhaltliche Vorbereitung, ein korrektes Vergabeverfahren, die Überführung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in neue Arbeitsverhältnisse und ein nahtloser Übergang der Betreuungsangebote. Zudem ist die Einrichtung einer OGS von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen.

 

Nach den Ausführungen von Herrn Raloff erteilt die Vorsitzende Herrn Krystek von der Serviceagentur „ganztägig lernen Schleswig-Holstein“ das Wort. Herr Krystek stellt sich kurz vor und teilt mit, dass er seit 2011 beratend für Fragen hinsichtlich der Einrichtung von  OGS zur Verfügung stehe. Anschließend erläutert Herr Krystek anhand einer Präsentation die Zeitleiste zum Erstantrag auf Genehmigung einer OGS mit gleichzeitigem Fördergeldantrag. Zuerst einmal wird das pädagogische Konzept von der Schule erarbeitet und mit dem Schulträger abgestimmt. Hierfür wird eine Steuergruppe, bestehend aus der Schulleitung, Lehrkräften, Mitarbeitern der Verwaltung, der Fraktionsvertretern, Eltern und evtl. Schülerinnen und Schüler gebildet. Das Konzept ist von der Schulkonferenz zu beschließen. Da das Konzept erst in Ansätzen erstellt wurde und es bisher noch keine entsprechend angelegte Steuergruppe gibt, sollte dies jetzt geschehen. Das von der Schulkonferenz beschlossene pädagogische Konzept, die Stellungnahme des Schulrates und des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe (Kreis OH) sind mit dem Genehmigungsantrag einzureichen. Einzelne Bestandteile können zwar noch nachgereicht werden, jedoch müssen die Vorbereitungen einen gewissen Stand erreicht haben, damit Genehmigung und Umsetzung zum angestrebten Termin erfolgen können. Nach Aussage des Bildungsministeriums ist ein Beginn zum 2. Halbjahr nicht mehr möglich. Die Erfahrung zeige auch, dass ein Beginn zum 01.08. nur dann erfolgreich verlaufe, wenn die Vorbereitungen zum 31.03. vom Grunde her vollständig erfolgt seien. Auch sei ein europaweites Vergabeverfahren durchzuführen.

 

Auf Nachfrage von Herrn Schmidt erklärt Herr Krystek, dass ein Interessenbekundungsverfahren mit möglichen örtlichen Kooperationspartnern nicht ausreichend sei.

 

Herr Greve zitiert einen Auszug aus der Richtlinie „Ganztag und Betreuung“, der deutlich macht, dass ein Start einer OGS an der Grundschule zum 01.08.2019 nicht möglich sei.

 

Herr Raloff ergänzt, dass nach fachanwaltlicher Prüfung der Betrieb einer OGS durch einen Kooperationspartner einen Dienstleistungsauftrag über soziale Dienstleistungen nach EU-Recht darstellt. Demnach sind die Leistungen dem Bereich des § 130 GWB zuzuordnen, wonach ein höherer als der normale EU-Schwellenwert von 221.000 € greift, nämlich 750.000 €. Die Ermittlung des Auftragswertes erfolgt gem. § 3 VgV über eine Laufzeit von 48 Monaten. Innerhalb dieses Zeitraumes wird der Schwellenwert deutlich überschritten. Die Dienstleistung ist also europaweit auszuschreiben. Die daraus entstehenden Fristen betragen je nach Verfahren 2-4 Monate und schließen einen Beginn zum 01.08.2019 aus.  

 

In Anbetracht der noch offenen Grundsatzbeschlüsse, der Vorbereitung der Antragstellung und des Vergabeverfahrens kann somit die OGS nicht zum 01.08.2019 beginnen. Um den Betreuungsbedarf im kommenden Schuljahr decken zu können, hat sich „Die Betreute e.V.“, die seit Gründung vor 25 Jahren den Eltern der Grundschulkinder die Betreuung anbietet, deshalb bereiterklärt, ihre Kapazitäten um 20 Plätze zu erhöhen. 

 

Die gestellten Fragen der Ausschussmitglieder und Anwesenden werden durch die Verwaltung sowie Herrn Krystek beantwortet.

 

Abschließend bedankt sich die Vorsitzende bei Herrn Krystek für die Präsentation und läßt über folgenden Beschlussvorschlag abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

1. Die OGS soll durch einen Kooperationspartner betrieben werden.

2. „Die Betreute e.V.“ wird gebeten, zum 01.08.2019 Anmeldungen von Eltern entgegen- 

    zunehmen und ihr Angebot fortzusetzen.

3. „Die Betreute e.V.“ wird gebeten, ihr Angebot um 20 Plätze zu erweitern.

4. Für den Kapazitätsausbau wird „Der Betreuten e.V.“ im Rahmen des 1. Nachtrages ein

    erhöhter Personalkostenzuschuss gewährt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

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