Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Vowe fragt, ob die sehr helle Leuchtreklame an der Eutiner Straße auf Höhe der Fa. Credit fair zulässig sei, Autofahrer könnten dadurch geblendet werden.
Frau Weise antwortet, dass sie den Sachverhalt gemeinsam mit dem Bgm. bereits vor Ort in Augenschein genommen hat und die Zulässigkeit prüfen lassen werde; diese sei u.a. davon abhängig, ob sich der Standort inner- oder außerhalb der Ortsdurchfahrt (OD-Stein) befinde.
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