Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Heckel wiederholt seine in der Hauptausschusssitzung am 05.12.2018 unter TOP 21 gestellte Frage, ob nach dem Ableben Herrn Essers ein/e Umweltbeauftragte/r zu wählen sei.
Herr Prieß erläutert, dass das Landesnaturschutzgesetz eine/n Ortsbeauftragte/n für Naturschutz und Landschaftspflege seit 2010 nicht mehr vorsehe. Die Selbstverwaltung könne, so sie denn Bedarf sehe und Besetzungsvorschläge habe, dennoch eine Benennung anstreben. Herr Schmidt ergänzt mit dem Verweis auf die inhaltsgleiche Protokollnotiz zu TOP 21 des Hauptausschusses vom 05.12.2018.
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