Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein zur Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans für den Planungsraum III  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 20.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 17:35 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Herr Rieger verdeutlicht den am 24.01.2019 unter TOP 14 öffentlich gefassten Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses zur Vorlage VO/2134/19, der in vier Punkten die Inhalte der Stellungnahme der Stadt Neustadt in Holstein zur Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III beschreibt. Den kurzfristig mit gestrigem Datum vorgelegten Antrag der CDU-, SPD- und BGN-Fraktion aufgreifend stellt Herr Rieger zwei weitere Punkte vor, die diese Stellungnahme ergänzen (Anlage zum Protokoll / digital dem Niederschriftsauszug zum TOP hinterlegt). Er führt aus, dass abzuwarten bleibe, inwieweit die Inhalte bei der Landesplanungsbehörde berücksichtigt werden. Dieses könne ggf. eine textliche Ergänzung sein, die bei der zukünftigen Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes eventuell berücksichtigt werden würde.

 

Herr Buchwald erläutert, dass das thematisierte Gebiet bei der Aufstellung des Landschaftsrahmenplans 2003 bereits so dargestellt worden sei, wie in der jetztigen Neuaufstellung. Zahlreiche Flächen in Ostholstein seien als potientielle Eignungsflächen für Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen. Dies bedeute jedoch nicht, dass durch Verordnungen der Unteren Naturschutzbehörden hieraus zwingend Naturschutzgebiete entstehen würden. Selbst im Rahmen einer solchen Verordnung würden Gemeinden als Beteiligte zur Abwägung angehört. In der Vergangenheit sei beispielsweise bestehende landwirtschaftliche Nutzung stets weiterhin zulässig gewesen. Man dürfe nicht Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete verwechseln.

 

Herr Reichert schildert, dass er von Rettinern zur Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans angesprochen worden sei. Dort hersche helle Aufregung über die Ausweisung der potentiellen Flächen. Rettin erleide extreme Einschränkungen durch das bestehende FFH-Gebiet bis hin zur Nutzung des Strandbereichs. Er erklärt, dass die Rettinerinnen und Rettiner den Ortsbereich vorzugsweise komplett aus dem Landschaftsrahmenplan herausgenommen wissen möchten. Auch aus diesem Grunde tage der Ortsbeirat eigens nur mit diesem Tagesordnungspunkt. Der Ortsbeirat wolle ein eigenes Schreiben nach Kiel senden. Zudem sei Rettin verblüfft über den Beschluss zur Stellungnahme gewesen, dass nur die Bebauungspläne 83 und 90 in ihrer Eignung umzuschreiben seien; dies sei sehr einseitig angekommen.

 

Bürgermeister Spieckermann entgegnet, dass beide Sitzungen des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses zur Stellungnahme öffentlich gewesen seien und auch für Rettinerinnen und Rettiner die Möglichkeit zur Teilnahme an den Beratungen bestanden habe. Die von der Verwaltung erarbeiteten Punkte seien hinreichend begründet, eine Rettiner Eingabe in Richtung Kiel müsse ebenso begründet sein, um dort berücksichtigt werden zu können.

 

Herr Schmidt zeigt sich zufrieden mit dem Verwaltungsvorschlag.

 

Herr Heckel bezweifelt bezugnehmend auf Herr Reicherts Aussagen, dass alle Rettinerinnen und Rettiner gefragt worden seien. Außerdem verquicke Herr Reichert Landschaftsrahmenplan mit Naturschutz- und FFH-Gebieten, die nichts miteinander zu tun hätten. Auch wenn man immer gegen FFH wettere: Die Natur brauche uns nicht, aber wir die Natur.

 

Herr Holtfester stellt fest, dass mit den von der Verwaltung vorgelegten Punkten 5 und 6 der Beschluss des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses lediglich ergänzt und geklärt werde, aber nicht von diesem abweiche.

 

Frau Giszas dankt der Verwaltung für die schnelle Ausarbeitung. Die zusätzlichen Punkte stellen die Inhalte klarer.

Herr Dr. Böckenhauer und Herr Schumacher schließen sich dem an.

 

Herr Reichert stellt die Frage, ob mit der ergänzten Stellungnahme die Ausweisung des als Gebiet, das die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet erfülle, wegfalle.

Das Gremium verneint dieses.

Herr Reichert erklärt, dass dieses in Rettin für viel Aufregung sorgen werde.

Herr Holtfester erinnert, nicht Naturschutzgebiete mit potentiellen Landschaftsschutzgebieten zu verwechseln.

 

Herr Vowe erläutert, dass der Landschaftsrahmenplan Verwaltungen binde, nicht aber Recht begründe. Aus diesem Grunde werden landesweit Flächen, die aktuell kommunal anders beplant werden, im Rahmen einer Neuaufstellung dem Land zur Kenntnis gegeben. Diese Anmerkungen führen beim Land zu einer größeren Exaktheit des Planes.

 

Herr Dr. Böckenhauer erklärt zu dem von Herrn Reichert angesprochenen Nichtwegfall der Ausweisung als Gebiete, die die Voraussetzung für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet erfüllen, dass auch mit Einbeziehung des Punktes 1 des Beschlusses zur Stellungnahme, keine Änderung der Ausweisung erfolgen werde. Dies sei ein Anhörungsverfahren, was aufgrund kommunaler Fortschreibungen nötig sei. Die Diskussion sei weitgehend überflüssig.

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Ergänzung Stellungnahme Landschaftsrahmenplan (503 KB)