Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Betrieb der Parkgolfanlage Pelzerhaken  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 11.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 06.02.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:32 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Bürgermeister Spieckermann erläutert, dass nach Beschlusslage die erneute Verpachtung der Parkolfanlage Pelzerhaken ab der Saison 2019 zu erwirken sei. Hierzu wurde ein Steuerberater mit der Beurteilung der Verpachtung beauftragt. Mitte Januar sei als deren Ergebnis mitgeteilt worden, dass die Eigenschaft als Betrieb gewerblicher Art kritisch zu sehen sei, da die Parkgolfanlage bislang nicht eigenständig die Wertgrenze von 35.000 € überschreite. Der Verlust der Eigenschaft als Betrieb gewerblicher Art hätte Vorsteuerkorrekturen für die Vorjahre nach § 15a UStG und die Versagung des laufenden Vorsteuerabzugs aus Investitionen und Instandhaltungen der Anlage zur Folge. Ab dem Jahr 2021 käme dieser Sachverhalt aufgrund § 2b UStG nicht mehr zum Tragen. Somit sei als sicherste Lösung aus steuerrechtlicher Sicht - entgegen der Beschlusslage - die Parkgolfanlage 2019 und 2020 noch selbst zu betreiben und erst ab dem 01.01.2021 zu verpachten. Im Falle eines Eigenbetriebs der Anlage ergebe sich zur frühestmöglichen Einstellung des Saisonpersonals gemäß Stellenplan des Tourismus-Services ein akuter Handlungsbedarf, der mit der nächsten ordentlichen Sitzung des Tourismusausschusses zeitlich nicht erreicht werden könne. Aus diesem Grunde bittet der Bürgermeister um das Meinungsbild des Hauptausschusses.

 

Herr Kasten stellt das Ergebnis der steuerlichen Beurteilung in Frage. Da der Verlust bei Verpachtung der Anlage geringer als bei Eigenbetrieb sei, erscheinen ihm Vorsteuerkorrekturen und Vorsteuerabzugsversagung als Konsequenz im Falle der Verpachtung unlogisch.

 

Herr Kahl erklärt, dass die Anlage auf jeden Fall weiterbetrieben und die Erwirtschaftungsmöglichkeit der Abschreibungskosten weiter behandelt werden müsse.

 

Herr Greve ergänzt, dass zudem die Pachthöhe nicht weiter reduziert werden könne. Insofern müsse die Anlage vorerst durch den Tourismus-Service weiter betrieben werden.

 

Herr Schumacher erkundigt sich nach der Auslastung im Jahre 2018.

Herr Spieckermann nennt einen Umsatz von etwa 32.600 € für 2018.

 

Im weiteren Beratungsverlauf werden die Verlegung des Verkaufskiosks und weitere Möglichkeiten einer Attraktivitätssteigerung angesprochen, mit der sich auch der Tourismusausschuss bereits 2017 und 2018 beschäftigte.

 

Herr Kasten regt an, den gesamten Anlagenwert auszubuchen und so einen einmaligen steuerlichen Verlust zu erwirken.

Herr Neubauer und Frau Loesch erläutern, dass ein solches Vorgehen steuerrechtlich nicht möglich sei.

 

Herr Wichelmann spricht sich für ein umgehendes Personaleinstellungsverfahren durch den Bürgermeister aus.

 

Die Herren Kasten und Heckel regen eine Sondersitzung des Tourismusausschusses zu diesem Thema als weitere Möglichkeit an.

 

Herr Kahl spricht sich für eine Unterstützung und Bestärkung des Bürgermeisters durch den Hauptausschuss aus; es zeichne sich doch deutlich ab, dass der Hauptausschuss für den Weiterbetrieb der Anlage sei. Eine Einberufung des Tourismussausschusses könne zwar ergänzend durch den Bürgermeister verlangt werden, der Hauptausschusses könne jedoch nicht immer seine Nichtzuständigkeit erklären, wenn dieser um ein Meinungsbild gebeten werde.

 

Herr Kasten ist der Ansicht, dass die steuerlichen Möglichkeiten erneut zu prüfen seien.

 

Frau Giszas bittet, die Tourismusausschussmitglieder auf jeden Fall kurzfristig von dem Sachverhalt zu informieren.

Bürgermeister Spieckermann sagt eine umgehende Informationsweitergabe zu.

 

 

 

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