Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bürgermeister Spieckermann teilt mit, dass an der Gerichtsverhandlung des OVG am 30.01.2019 zur Rechtswidrigkeit der Bemessung der Zweitwohnungssteuer in zwei Fällen auch die städtische Steuerabteilung teilgenommen habe. Auch die Satzung der Stadt Neustadt in Holstein enthalte die abgeurteilte Heranziehung der Jahresrohmiete als Bemessungsgrundlage. Der gegenwärtige Sachstand sei, dass die erlassenen Bescheide der Jahreshauptveranlagung 2018 mit der Vorauszahlung für 2019 aktuell keine Bestandskraft hätten. Einige Widersprüche seien bereits anhängig und wurden in Abstimmung mit den Widerspruchsführenden ruhend gestellt. Ferner sei eine Klage anhängig. Der Bürgermeister führt zum weiteren Vorgehen aus, dass zunächst die Urteilsbegründung vorliegen und die Rechtskraft oder weitere Revision abgewartet werden müsse. Bis dahin erlasse die Stadt keine weiteren Zweitwohnungssteuerbescheide, das Zweitwohnungssteuerprüfverfahren werde aber unverändert weitergeführt. Im Falle einer Revision ruhen künftige Widersprüche kraft Gesetzes, so dass die Vollziehung ausgesetzt sei.
Herr Greve fragt, ob die Stadt im Revisionsfalle bereits eine neue Satzung aufstellen werde. Bürgermeister Spieckermann erklärt, dass zunächst die Begründung des Urteils abgewartet werde.
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