Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Körner erläutert, dass sie mit ihrem 10-jährigen Sohn am Neujahrstag große Mengen an Feuerwerksresten am Binnenwasser, Höhe Kandelaber, eingesammelt habe und in eine dort befindliche, bereits teilzerstörte Biotonne ablegte. Die Mengen an Feuerwerksresten und das beginnende Hochwasser haben in der Folge ihren Sohn sehr beschäftigt; er habe sich wegen der Verschmutzung große Sorgen um die Umwelt gemacht. Dieses habe Frau Körner veranlasst, beim Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten vorstellig zu werden, um sich zu erkundigen, ob nicht auch ein Abbrennverbot für das Binnenwasserareal ausgesprochen werden könne, was Sie auch vor dem Hintergrund des gegenüberliegend ausgewiesenen Naturschutzgebietes für angebracht halte. Sie erhielt jedoch von der stellvertretenden Leitung des Amtes die Aussage, sie möge sich an die Politik wenden, was sie nun im Rahmen der Einwohnerfragestunde tue.
Bürgermeister Spieckermann dankt für den Hinweis und erklärt, dass nicht die Selbstverwaltung, sondern die Verwaltung tatsächlich Adressatin des Anliegens sei. Aufgrund der Verordnung zum Sprengstoffgesetz werde seit 1980 beispielsweise auf Sylt allgemeinverbindlich das Verbot angeordnet, pyrotechnische Gegenstände der Klasse II abzubrennen. Eine solche Anordnung ergehe auch jährlich für Teile von Rettin und Pelzerhaken. Die Einbeziehung des Binnenwasserareals werde er ordnungsrechtlich vom Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten überprüfen lassen.
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