Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Herr Nagel berichtet, dass die 38. Änderung des Flächennutzungsplanes öffentlich ausgelegen hat und nun der abschließende Beschluss durch die StVV vorgesehen ist. Danach könne der Plan zu Genehmigung an das Innenministerium gegeben werden. Er erläutert anhand einer Präsentation die Planung und geht anschließend auf die vorgebrachten Bedenken und Anregungen sowie auf die von seinem Büro erstellten Abwägungsvorschläge ein, insbesondere auf die Themen Oberflächenentwässerung, Natur- und Artenschutz, Bäume entlang dem Ostring, verkehrliche Anbindung und Schallschutz.
Diskussion: Einige Fragen von Herrn Heckel und Herrn Dr. Pasenau zu einzelnen Aspekten werden von Herrn Nagel beantwortet.
Herr Dr. Pasenau bemängelt, dass die Stellungnahme des Dipl.-Biol. Karsten Lutz vom 20.01.2019 zum Thema Wassereinleitungen dem Ausschuss nicht vorliege und die Begründung zu diesem Thema nicht aktuell sei. Herr Nagel antwortet, dass die Unterlagen von Herr Lutz erst am 21.01.2019 bei ihm eingegangen sind. Sein Büro habe die Begründung sofort aktualisiert. Herr Buchwald sagt zu, diese Unterlagen unverzüglich nachzusenden.
Frau Weise verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag. Herr Heckel lässt darüber abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 38. Änderung des F-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 38. Änderung des F-Planes.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 38. Änderung des F-Planes zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
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