Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Cremer verpflichtet das bürgerliche Mitglied Werner Schmidt gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein. Er weist ihn gem. § 21 Abs. 1 der GO darauf hin, dass er seine Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben hat und zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Der Ausschuss nimmt Kenntnis.
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