Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Gesprächstermin IgeL „Am Heisterbusch“  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 21.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 18:53 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Bürgermeister Spieckermann berichtet von einem Termin mit der Interessengemeinschaft der Anwohner und Eigentümer am 13.11.2018. Die Interessengemeinschaft habe den Wunsch, dass die Stadt auf die Ausbaubeiträge verzichten solle oder diese zumindest reduziere. Zudem spreche sich die Interessengemeinschaft für eine Anpassung der Anteile der Beitragspflichtigen nach Straßenkategorien (Anliegerstraße, innerörtlicher Straße und Durchgangsstraße) nach § 4 der Ausbaubeitragssatzung aus. Die Interessengemeinschaft sehe die Straße Am Heisterbusch als Durchgangsstraße und wolle dahingehend die jeweils niedrigsten Beitragspflichtanteile angewendet wissen. Die Interessengemeinschaft vermutet zudem, dass der Verwaltungsaufwand das Aufkommen an Ausbaubeiträgen überschreite. Bürgermeister Spieckermann schildert, dass er auch angesichts der Haushaltslage keinen Handlungsspielraum sehe.

 

Herr Kasten spricht sich dafür aus, die Beitragssätze der Straßenkategorien anzupassen; diese differieren seiner Meinung nach sehr.

 

Der Vorsitzende erinnert an die Anfrage der SPD-Fraktion zum Thema Ausbaubeiträge.

Bürgermeister Spieckermann erklärt, dass die Antwort bereits an die Fraktionsvorsitzenden verteilt worden sei.

 

Herr Greve warnt vor einer Änderung der Ausbaubeiträge.

 

Frau Becker Barbarello ergänzt, dass die Baukosten der Maßnahme höher ausfallen werden, was sich auch im beitragsfähigen Aufwand und damit im Ausbaubeitrag widerspiegeln werde. Das sich hieraus ergebende Teildefizit der Stadt sei mithin bei einem Verzicht noch größer.

 

Herr Heckel erklärt, dass die Anlieger vornehmlich die Einkategorisierung der Straße geprüft haben wollten und durchaus die Einsicht vorhanden sei, dass andere Leistungen der Stadt zu kürzen wären, wenn auf den Ausbaubeitrag verzichtet werde.

/Einwendung lt. Niederschrift 05.12.18

 

 

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