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Auszug - Billigung der Nachkalkulation 2017 und Vorkalkulation 2019 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Tourismusausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Tourismusausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 15.11.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 21:05 Anlass: Sitzung
Raum: Haus des Gastes
Ort: Dünenweg 7, 23730 Neustadt in Holstein - Pelzerhaken
VO/2099/18 Billigung der Nachkalkulation 2017 und Vorkalkulation 2019 - Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe)
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer
Federführend:5 Tourismus-Service Beteiligt:122 Sachgebiet Steuern
Bearbeiter/-in: Cablitz, Petra   

Herr Wegener, Kubus, erläutert anhand einer Powerpoint-Präsentation,  für die Abgabearten Tourismusbeitrag und Tourismusabgabe (FVA), die Nachkalkulation 2017 und die Vorkalkulation 2019 und die sich daraus ergebenden Beitrags- und Abgabesätze. Er weist insbesondere darauf hin, dass die Über- bzw. Unterschüsse der Jahre 2016 und 2017 vollständig in die Vorkalkulation 2019 eingeflossen sind – die Vorjahre damit ausgeglichen sind. Herr Hoff fragt nach, ob beim Abgabesatz der Tourismusabgabe Ermessensspielräume bestehen, da ihm der Sprung von 21,89 € auf 25,70 € je Vorteilseinheit zu hoch erscheint.  Dies wird von Herrn Wegener bejaht. Nach einer während der Sitzung durchgeführten Neukalkulation – veränderte Gewichtung der Sonderzahlung an die Tourismusagentur Lübecker Bucht bzw. Korrektur der geschätzten Übernachtungszahlen - ergibt sich ein Abgabesatz von 24,03 € je Vorteilseinheit. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die geänderte Vorkalkulation und damit  den Abgabesatz aus der Vorkalkulation 2019 mit 24,03 € zu billigen. Der Tourismusbeitrag wird unverändert gebilligt.

 

 

 

 

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Beschluss:  

1. Der Bericht der Kubus GmbH wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Kalkulation für den Tourismusbeitrag wird gebilligt.

3. Die Kalkulation für die Tourismusabgabe (Fremdenverkehrsabgabe) wird nach  Umgewich-
tung der Einmalzahlung an die TALB sowie einer Neueinschätzung der Übernachtungszahlen auf einen Beitragssatz von 24,03 € festgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

 

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