Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bürgermeister Spieckermann erläutert, dass das Bundesverfassungsgericht am 19.09.2018 die Anträge der Länder Hamburg und Berlin im Verfahren der abstrakten Normenkontrolle abgelehnt und die Zählmethode des Zensus 2011 für verfassungsgemäß erklärt habe. Er werde die Fraktionen hinsichtlich der Auswirkungen auf den von der Stadt am 30.07.2013 begründeten Widerspruch gegen den Feststellungsbescheid der sich aus dem Zensus ergebenden Einwohnerzahl noch gesondert informieren und das eingelegte Rechtsmittel zurückzunehmen.
Herr Kasten erkundigt sich, inwieweit sich das angewendete Staffelungsverfahren zur Abmilderung der reduzierten Einwohnerzahlen auf die Schlüsselzuweisungen bislang erstreckt habe oder weiter Anwendung finde.
Herr Prieß sagt hierzu eine Protokollnotiz zu.
Protokollnotiz: Die Mittelwertberechnung der nach Zensus (und dessen Fortschreibung) festgestellten und der nach ursprünglicher Einwohnerzahlfortschreibung ermittelten Einwohnerzahlen zum Finanzausgleich wurde für die Jahre 2014 bis 2016 angewandt. Der Mittelwert fällt ab 2017 niedriger als die Einwohnerzahl nach Zensusfortschreibung aus; es wird seitdem die amtliche Einwohnerzahl auf Zensusbasis für den Finanzausgleich herangezogen.
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