Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Frau Litzka berichtet, dass die Gebührenkalkulationen eine zwingende Voraussetzung sind, um die einzelnen Gebührensätze in den Abgabensatzungen für Schmutz- und Niederschlagswasser zu bestimmen und in Kraft zu setzen. Gebührenkalkulationen sind entsprechend des gewählten Kalkulationszeitraums von bis zu drei Jahren neu durchzuführen. Letztmals wurden die Gebühren zum 01.01.2018 kalkuliert und sollen nun durch Gebührenfestsetzungen zum 01.01.2019 ersetzt werden. Eine Nachkalkulation für den Zeitraum vom 01.01.2016 – 31.12.2017 erfolgte im Kalenderjahr 2018. Kostenüber- oder -unterdeckungen wurden in der aktuell durchgeführten Kalkulation berücksichtigt. Für die Durchführung der neuen Gebührenkalkulation ab dem 01.01.2019 wurde das Beratungsunternehmen aquabench GmbH beauftragt, das die Kalkulation in enger Abstimmung mit dem Abwasserbetrieb im IV. Quartal 2018 durchgeführt hat.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Die Gebührensätze werden, ausgehend von einem 1-jährigen Kalkulationszeitraum, zum 01.01.2019 wie folgt beschlossen:
1. Niederschlagswassergebühren: Der Gebührensatz bleibt unverändert bei 0,26 EUR/m² je angefangenen Quadratmeter überbauter oder befestigter Grundstücksfläche.
2. Schmutzwasserwassergebühren:
• Benutzungsgebühr A o Grundgebühr unverändert o Verbrauchsgebühr – 3,18 EUR/m³ Schmutzwasser
• Benutzungsgebühr B o 50,16 EUR/m³ abgefahrenen Schmutzwasser
• Benutzungsgebühr C o 37,62 EUR/m³ abgefahrenen Schmutzwasser
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
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