Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Heß erläutert den Sachstandsbericht zum barrierefreien Strandzugang Am Hohen Ufer anhand einer Präsentation. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein hat am 03.09.2018 mitgeteilt, dass die Errichtung eines dauerhaften, aufgeständerten Steges auf dem Naturstrand Neustadt / Pelzerhaken, bekannt als sog. „Eckes Steg“, aus naturschutzfachlicher und –rechtlicher Sicht nicht zulassungsfähig ist. Somit steht fest, dass die Variante 1 nicht umsetzbar ist.
Es entsteht eine Diskussion über die Varianten 2 und 3. Frau Zimmler stellt den Nutzen des saisonalen Dünensteges in Frage, wenn bei voraussichtlichen Kosten in Höhe von 250.000 € der Steg für einen E-Rolli ungeeignet ist. Herr Reil erklärt, dass die Nutzung mit einem E-Rolli nicht optimal sei. Allerdings liegen die Paletten recht stabil, so dass es technisch machbar sei. Frau Zimmler führt aus, dass der Strand nicht sonderlich breit sei und das Wasser auch mal bis an die Düne reiche, so dass die Paletten dann überflutet werden. Sie sieht darin ein großes Risiko, denn immerhin betragen die Kosten für den Palettenweg 40.000 €. Herr Cremer spricht sich für die saisonale Notlösung aus und verdeutlicht, dass das Podest ohnehin abgängig sei und zu ersetzen wäre. Möglicherweise käme eine Förderung in Frage. Herr Kasten hält die Variante 3 für nicht machbar und stellt in Frage, ob überhaupt Bedarf an dieser Variante bestehe. Herr Cremer führt aus, dass der Bedarf laut Frau Ramakrishnan durchaus vorhanden sei und erinnert an die Liste mit 340 Unterschriften. Außerdem entstehe Bedarf manchmal auch erst, wenn ein entsprechendes Angebot bestehe. Frau Zimmler bittet um eine sachliche Gesprächsführung. Herr Höppner fragt nach, ob es das Fahrradfahren auf dem saisonalen Dünensteg erlaubt sei. Frau Heß entgegnet, dass das Fahrradfahren auf allen Dünenstegen nicht gestattet sei. Herr Lindner erinnert daran, dass Herr Pasenau in der letzten Ausschusssitzung darauf hingewiesen hat, dass sich der Landesbetrieb für Küsten- und Meeresschutz bisher nicht geäußert habe. Frau Heß erklärt, dass es sich um ein paralleles Entscheidungsverfahren handele. Wenn eine der beiden Behörden eine Entscheidung treffe, gilt es für beide. Frau Schönfisch legt dar, dass ihr bei der Höhe der Kosten eine Liste mit 340 Unterschriften zu wenig sei. Sie befürchte, dass die Kosten aus dem Ruder laufen. Herr Hoff verdeutlicht, dass klar sei, dass ein fester Steg grundsätzlich nicht in Frage käme. Ein mobiler Steg sei die einzige Lösung und stelle auch eine touristische Aufwertung dar. Es müsse nun noch geprüft werden, ob eine Förderung der Kosten in Frage kommt. Es entsteht eine Diskussion, ob der Steg zu schmal sei. Herr Reil erklärt, dass der Dünensteg 2,20 m breit sei. Der Steg in Rettin sei schmaler, habe sich aber auch bewährt. Breitere Steg kämen auch nicht in Frage, da es ansonsten Probleme bei der Strandreinigung gäbe. Herr Holtfester wirft ein, dass sich die Ausmaße der Stege in Pelzerhaken und Rettin bewährt haben und die Strandreinigung und der Abtransport gewährleistet sein müssen. Herr Morgenroth gibt zu bedenken, dass Pelzerhaken seinen Charme nicht verlieren dürfe. Er merkt an, dass die Paletten möglicherweise verdriften oder im Sand versinken könnten. Herr Schmidt erklärt, dass er die Variante 2 mit dem Palettensteg attraktiv finde und stellt die Frage, ob für die bisherigen Pächter der Bootsliegeflächen das Recht auf weitere Vermietung bestehe. Herr Reil erklärt, dass die Bootsliegefläche für 7-9 Boote individuell vermietet werde. Ein Recht auf weitere Vermietung bestehe nicht. Frau Zimmler fragt, wie hoch die Einnahmen für die Vermietung der Bootsliegefläche sei. Herr Reil antwortet, dass es um ca. 400 bis 500 € jährlich handele.
Herr Crermer erklärt abschließend, dass sich ein Meinungsbild ergeben habe. Die Mehrheit wolle Barrierefreiheit. Er schlägt vor, dass der Hinweis von Herrn Hoff aufgenommen werde, Fördermöglichkeiten für den mobilen Steg zu prüfen. Die Ausschussmitglieder schließen sich dieser Auffassung an.
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