Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Cremer heißt die neuen bürgerlichen Mitglieder Höppner und Laß willkommen und verpflichtet sie gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein. Er weist sie gem. § 21 Abs. 1 der GO darauf hin, dass sie ihre Tätigkeit gewissenhaft und unparteiisch auszuüben haben und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Der Ausschuss nimmt Kenntnis
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