Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Schmidt teilt mit, dass einem Schreiben der Verwaltung an die Fraktionsvorsitzenden nach mehr Bewerber als auf die Stadt Neustadt in Holstein entfallenden Vorschlagsplätze zur laufenden Schöffenwahl vorhanden seien. Die Fraktionen sollten sich nun auf die Bewerber einigen. Mit dieser Lösung habe sich die Verwaltung seiner Meinung nach „schlank vom Acker“ gemacht. Er schlägt mithin vor, dass dieses in einem einzuberaumenden Treffen der Vorsitzenden zusammen mit der Sitzordnung für die Stadtverordnetenversammlung (siehe TOP 8) besprochen werde. Die CDU habe zudem weitere Vorschläge aus eigenen Reihen.
Herr Dr. Böckenhauer unterstützt dieses Ansinnen. Es stellt die Frage, ob der Kandidat in Neustadt in Holstein wohnhaft sein müsse oder ob ein Wohnsitz im Amtsgerichtsbezirk ebenfalls für einen Vorschlag der Stadt ausreiche, da der GRÜNEN-Ortsverband Neustadt und Amt OH-Mitte ggf. einen Bewerber aus einer Nachbargemeinde benennen wollen würde.
Frau Giszas gibt zu bedenken, dass bis zum 24.08.2018 die Meldung erfolgt sein müsse. Bürgermeisterin Dr. Batscheider erläutert, dass eine Verlängerung der Frist bis zum Beschluss durch die Stadtverordnetenversammlung am 20.09.2018 erwirkt worden sei. Frau Giszas moniert, dass sie nicht von der Verwaltung über diese Fristverlängerung informiert worden sei.
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