Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Stadtwerkeausschussvorsitzender Herr Geusen-Rühle verpflichtet gemäß § 33 Abs. 5 GO das bürgerliche Mitglied Herrn Horst von Hörsten durch Handschlag zur gewissenhaften und unparteiischen Erfüllung sowie zur Verschwiegenheit.
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