Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Frau Weise präsentiert den Lageplan und die Ansichten eines gem. § 34 BauGB genehmigten Wohngebäudes "Am Heisterbusch 28", zu dem sie das Einvernehmen der Gemeinde erteilt hat.
Herr Buchwald berichtet über die Chronologie der Genehmigung dieses Gebäudes: Der Bauantrag ist ursprünglich bereits vor ca. 1 ½ Jahren gestellt worden; da er aber gegen die Festsetzungen im Entwurf des B-Planes Nr. 82 verstieß, wurde er auf Antrag der Stadt von der unteren Bauaufsichtsbehörde zurückgestellt. Bei Ablauf der Zurückstellungsfrist nach 12 Monaten war der Bebauungsplan Nr. 82 noch nicht rechtskräftig, so dass nun gem. § 34 BauGB zu entscheiden war. Die Prüfung ergab, dass das Bauvorhaben (BV) sich hinsichtlich der Traufhöhe, der Firsthöhe und der Lage (faktische rück-wärtige Baugrenze) nicht in die Eigenart der näheren Umgebung einfügte, der Bauantrag wurde daher abgelehnt. Im Rahmen eines Widerspruchs wurde das BV so modifiziert, dass es sich in die nähere Umge Umgebung einfügt, daher war dem Widerspruch stattzugeben und das BV gem. § 34 BauGB zu genehmigen. Auf die Frage, ob das BV auch nach den Festsetzungen des künftigen B-Planes Nr. 82 zulässig sei, antwortet Herr Buchwald, dass das BV hinsichtlich folgender Aspekte die Festsetzungen nicht einhalte: Anzahl der Wohneinheiten (5 statt 2), Traufhöhe (6,60 m statt 6,00 m), Firsthöhe (10,40 m statt 10,00m), rückwärtige Bauflucht (26,60 m statt 20,00 m) und Lage der Stellplätze (im 5,00 m-Bereich). Herr Rukat weist darauf hin, dass die Verzögerung des Bauleitplanverfahrens durch immer neue "Bedenken und Anregungen" der Bauherrin nun dazu geführt hat, dass ein BV genehmigt werden musste, das dem künftigen B-Plan widerspricht.
Herr Hamer bedankt sich für die Mitarbeit der Ausschussmitglieder und schließt die Sitzung
Datum
Vorsitzende/rProtokollführer
Versandt am
* Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015, ist die Protokollführung ermächtigt, die Tagesordnung in der Niederschrift aller städtischen Gremien bei den Tagesord-nungspunkten Einwohnerfragestunde, Bericht der Bürgermeisterin/ des Bürgermeisters, Bericht der Bürgervorsteherin/ des Bürgervorstehers, Bericht der/des Vorsitzenden, Bericht der Verwal-tung, Anfragen und Verschiedenes bzw. Tagesordnungspunkte ohne Beschlussfassung sofern erforderlich in Unterpunkte zu gliedern.
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