Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgervorsteher Sela verpflichtet gemäß § 33 Abs. 5 GO die Stadtverordneten durch Handschlag zur gewissenhaften und unparteiischen Erfüllung ihrer Obliegenheiten sowie zur Verschwiegenheit und führt sie in ihre Tätigkeit ein. Sie werden durch eine Erklärung darauf hingewiesen, dass als kommunale Mandatsträger der Straftatbestand des § 108e StGB Anwendung finden kann. Diese Erklärung wird von den Stadtverordneten unterschrieben. Außerdem weist Bürgervorsteher Sela darauf hin, dass ihm bis zum 05. Juli 2018 der Vordruck „Angaben über Berufe“ ausgefüllt und unterschrieben zuzuleiten ist.
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