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Auszug - 1. Änderung B-Plan Nr. 83 (Südlicher Lübscher Mühlenberg), hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 16
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 26.04.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:52 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1851/17 1. Änderung B-Plan Nr. 83 (Südlicher Lübscher Mühlenberg),
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Herr Weber erläutert die Vorlage und den Beschlussvorschlag. Er bittet Frau Dr. Batscheider um Sachstandsmitteilung zum städtebaulichen Vertrag.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider führt zum städtebaulichen Vertrag mit dem Grundstückseigentümer aus, der gemäß Vorberatung des Bau- und Planungsausschusses als Voraussetzung für den Satzungsbeschluss gemacht wurde. Mit diesem Vertrag sollten u.a. 30% der Fläche für den sozialen Wohnungsbau vorgesehen werden. Die Fraktionsvorsitzenden seien in das Verfahren eingebunden gewesen. Zwischenzeitlich seien die Verhandlungen erfolgreich geführt und der Vertrag abgeschlossen. Dem Hauptausschuss wurde bereits berichtet.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 


Diskussion:

Herr Schmidt dankt der Bürgermeisterin für die erfolgreiche Verhandlungsführung und die gute Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung in dieser Angelegenheit.

 

Herrn Heckels Frage, wann der Hauptausschuss vom Vertragsabschluss unterrichtet wurde, wird aus der Stadtverordnetenversammlung heraus beantwortet. Er vermisse die zu beschließende Satzung in der Vorlage. Er könne lediglich die Begründung mit Verweis auf den sozialen Wohnungsbau ersehen, so dass er zumindest auch den städtebaulichen Vertrag als Anlage zur Sitzungsvorlage erwarte. So könne die Stadtverordnetenversammlung seiner Meinung nach keinen Beschluss fassen.

 

Herr Dr. Böckenhauer erinnert nicht, den städtebaulichen Vertrag im Hauptausschuss vorgelegt bekommen zu haben; es wurde lediglich über den Abschluss berichtet.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider erklärt, dass der Abschluss des Vertrages ausschließlich Verwaltungshandeln sei. Auf Wunsch der Stadtverordneten könne vor der Beschlussfassung der Vertrag zur Einsichtnahme ausgeteilt und während einer Sitzungsunterbrechung durchgelesen werden. Sie bittet jedoch dieses nichtöffentlich vorzunehmen.

 

Auch Herr Reichert dankt der Bürgermeisterin für den erfolgreichen Abschluss und sieht keinen Bedarf, den verwaltungsseitig erarbeiteten Vertrag vorzulegen, da sich dieser nach konkreten politischen Vorgaben richte.

 

Herr Holtfester erinnert an den bisherigen Beratungsverlauf. In Richtung der Fraktion B‘90/GRÜNEN führt er aus, dass die Fraktionsvorsitzenden über Fortgang und Abschluss der Verhandlungen stets informiert waren und die Möglichkeit hatten, ihre Fraktionen zu unterrichten.

 

Herr Dr. Böckenhauer erklärt, dass in der Vergangenheit dem Hauptausschuss ein städtebaulicher Vertrag in anderer Sache sehr wohl zur Beratung vorgelegt wurde. Er zweifele hier zwar nichts inhaltlich an, wolle aber gerne den Vertrag einsehen.

 

Herr Holtfester erwidert hierauf, dass seinerzeit unterschiedliche politische Meinungen in der Ausgestaltung der Vertragsinhalte vorlagen und ausschließlich deswegen der Hauptausschuss auch inhaltlich beteiligt gewesen sei.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider führt mit Bedauern aus, dass Herr Dr. Böckenhauer trotz der stetigen Informationsweitergabe der Verwaltung und der Beteiligung aller Fraktionsvorsitzenden den Wunsch auf Einsichtnahme in den städtebaulichen Vertrag nicht bereits früher mitteilte, sondern erst im Rahmen der heutigen Sitzung unmittelbar vor Satzungsbeschluss äußere. Sie definiere ein faires Miteinander anders.

 

Herr Dr. Böckenhauer erklärt darauf hin, dass er davon ausgegangen sei, den städtebaulichen Vertrag als Anlage zur Vorlage zur Stadtverordnetenversammlung zu erhalten.

 

Bürgervorsteher Sela unterbricht die Sitzung von 22:03 bis 22:15 Uhr und bittet um Vertraulichkeit der zu verteilenden Ausfertigungen des städtebaulichen Vertrages.

 

Herr Vowe ist der Auffassung, dass ein städtebaulicher Vertrag nach BauGB ungeachtet der Frage, ob Unternehmensinteressen betroffen seien, in öffentlicher Sitzung behandelt werden müsse.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider erklärt, dass bei einer öffentlichen Behandlung keine Zahlen und Namen genannt werden können.

 

 

 

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Beschluss:  

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 1. Änderung des B-Planes Nr. 83 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft. Wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 83 für das Gebiet „Eingangsbereich Südlicher Lübscher Mühlenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.   

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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