Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Herr Dr. Pasenau erläutert den Antrag seiner Fraktion, der sich auf die Qualität des gereinigten Abwassers der Kläranlage der Stadtwerke bezieht. Es sei davon auszugehen, dass mit dem behandelten Abwasser Schwermetalle und andere Schadstoffe ins Binnenwasser gelangen. Herr Schmidt führt aus, dass die Kläranlage in den Zuständigkeitsbereich der Stadtwerke gehört. Da die Einhaltung einer guten Wasserqualität aber eine Querschnittsaufgabe ist, sollten Konsequenzen aus der Abwasserbehandlung auch im Umwelt- und Verkehrsausschuss besprochen werden. Herr Greve plädiert dafür, dem Antrag zu folgen. Im diesem Zusammenhang sei auch die Wasserrahmen-Richtlinie der EU und die Erhaltung einer guten Badewasserqualität von Bedeutung. Herr Struck erinnert daran, dass auch die Zuflüsse zum Binnenwasser wie Kremper Au und Lachsbach bedeutsam für die Wasserqualität des Binnenwassers sind. Hier ist besonders der Einfluss der landwirtschaftlichen Nutzung mit Düngung und Pflanzenschutz zu beachten. Herr Mittmann erläutert, dass die Bezeichnung Gewässerschutzbeauftragter ein wenig irreführend ist. Der Gewässerschutzbeauftragte ist für die Überwachung der Einhaltung von Ablaufwerten einer Kläranlage zuständig, die täglich mehr als 750 m³ Abwasser einleitet. Eine allgemeine Zuständigkeit für andere Gewässer ergibt sich daraus nicht. Herr Heckel spricht sich dafür aus, den Prüfauftrag bezüglich Gewässerqualität für die Umweltabteilung zu erweitern. Herr Wichelmann möchte, dass Gutachten und Monitoring-Berichte zur Gewässerqualität des Binnenwassers beim Kreis nachgefragt werden. Die zusammen getragenen Informationen können dann im Ausschuss präsentiert werden. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss bittet die Umweltabteilung des Bauamtes, die vorhandenen Untersuchungen zur Wasserqualität des Binnenwassers zusammen zu tragen und dem Ausschuss darüber zu berichten. Ein Beschluss wird zu diesem Tagesordnungspunkt nicht gefasst.
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