Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgervorsteher Sela begrüßt die Anwesenden und eröffnet um 19:30 Uhr die Sitzung. Er stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die Einladung zu dieser Sitzung wurde ordnungsgemäß zugestellt. Er gibt bekannt, dass die Sitzung zum Zweck der Niederschrifterstellung mit dem Tonband aufgezeichnet wird.
Herr Schmidt verliest und begründet einen gemeinsamen Fraktionsantrag von CDU, BGN und B‘90/GRÜNEN, die Tagesordnung nach § 34 (4) GO um einen Punkt „Standortentscheidung für das neue Verwaltungsgebäude“ zu erweitern. Die am 22.02.2018 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Rückverweisung der Angelegenheit sei in der Bauausschusssitzung am 15.03.2018 nicht berücksichtigt worden.
Herr Kahl moniert, dass die SPD-Fraktion nicht in dieses Vorgehen eingebunden wurde. Er könne keine Dringlichkeit in der Angelegenheit erkennen und würde gerne von der Verwaltung den aktuellen Bearbeitungsstand des im Februar ergangenen Beschlusses erklärt bekommen.
Bürgermeisterin Dr. Batscheider erklärt, dass die Verwaltung einen unklaren Prüfauftrag in der Februar-Sitzung der Stadtverordnetenversammlung erhalten habe, der erst noch in einer Bau- und Planungsausschusssitzung zu konkretisieren gewesen wäre. Diese Konkretisierung wurde nun mit dem vorgelegten Antrag vorweg genommen. Die Angelegenheit wäre ansonsten Thema in dem nächsten Bauausschuss geworden.
Herr Kasten zeigt sich verwundert, dass, wenn die Verwaltung bislang von einem unklaren Prüfauftrag ausgegangen sei, diesen nicht bereits in der vergangenen Bauausschusssitzung zur Konkretisierung behandeln ließ. Dass anstelle dessen nun zwei Monate lang nichts passiert sei, empfinde er als befremdlich.
Frau Giszas führt aus, dass die SPD-Fraktion die Angelegenheit auch zum Abschluss bringen möchte und auch eine Mitbestimmung des Prüfauftrages mitgetragen hätte.
Herr Weber merkt an, dass seine Meinung von der von Herrn Kahl erläuterten Position abweicht.
Bürgermeisterin Dr. Batscheider wiederholt, dass der Auftrag an die Verwaltung nicht klar genug definiert worden sei. Auch angesichts der aktuellen Aufgabenhäufung im Stadtbauamt sollte hierzu abgewartet werden, um zu einem auch emotional ruhigeren Zeitpunkt das Thema erneut aufzugreifen. Die Selbstverwaltung hätte darüber hinaus jederzeit die Möglichkeit gehabt, vor dieser Stadtverordnetenversammlung einen Impuls hierzu zu geben. Eine akute Dringlichkeit zum jetzigen Zeitpunkt könne sie nicht erkennen.
Herr Greve fasst zusammen, dass sich alle Seiten für eine neue Unterbringung von Verwaltungssteilen aussprechen und man hier um die beste Lösung ringe. In der vergangenen Stadtverordnetenversammlung sei die Einbeziehung weiterer Aspekte seiner Ansicht nach recht diffus an die Verwaltung gegeben worden. Jedoch habe er kein Verständnis dafür, dass eine Woche vor der Kommunalwahl dieses Thema so intensiv behandelt werde, dass es für eine vertretene Fraktion Hauptbestandteil des Wahlkampfes sei und als gemeinsamer Dringlichkeitsantrag zur Tagesordnung ohne SPD-Beteiligung unmittelbar vor der Sitzung vorgebracht werde; zumal doch die Verwaltung erkennbar die Vorlage in nächsten Bau- und Planungsausschusssitzung behandeln lassen werde. Er beantragt für die SPD-Fraktion zur Beratschlagung des vorgebrachten Antrags eine Sitzungsunterbrechung.
Herr Dr. Böckenhauer führt aus, dass sich der vorgebrachte Antrag auf die Februar-Sitzung beziehe, die Angelegenheit demnach seit zwei Monaten verwaltungsseitig ruhe. Bei Unklarheiten hätte die Verwaltung auf die Politik zugehen müssen. Er habe den Eindruck, dass diese Verzögerung auf eine festgelegte Position der Verwaltung zurückzuführen sei. Auch wenn keine Kapazitäten in der Verwaltung für den ergangenen Prüfauftrag vorhanden seien, hätte hier eine Information an die Politik erfolgen müssen. Hinsichtlich der nicht erfolgten SPD-Beteiligung bringt er in Erinnerung, dass die SPD-Fraktion in der vergangenen Sitzung den Beschluss nicht mitgetragen habe.
Herr Greve bezweifelt, dass die Voraussetzungen für eine Dringlichkeit vorliegen.
Herr Reichert betont, dass mit den bisherigen Anträgen der Politik der Kämmereitrakt in die Überlegungen einbezogen werden sollte und dieses nun durch die Benennung der Liegenschaften Rosenstraße 2, 2a und 2b in der Begründung explizit aufgeführt sei.
In der weiteren Diskussion wird der Entstehungszeitpunkt des gemeinsamen Dringlichkeitsantrages thematisiert. Herr Schmidt führt hierzu aus, dass er am Sitzungstag der Stadtverordnetenversammlung mit Frau Weise um 17:26 telefoniert habe und zu diesem Zeitpunkt die Information bekommen habe, dass der seinerzeitige Antrag nicht hinreichend konkret war. Ab 17:55 habe sich Herr Schmidt daraufhin mit Herrn Dr. Böckenhauer und Herrn Reichert auf den vorliegenden Antrag verständigt.
Bürgervorsteher Sela unterbricht zur Fraktionsberatung die Sitzung von 19:50 bis 20:01 Uhr.
Bürgermeisterin Dr. Batscheider erläutert nach der Unterbrechung, dass in der Stadtverordnetenversammlung am 22.02.2018 lediglich die Verweisung der Angelegenheit in den Bau- und Planungsausschuss beschlossen worden sei, nicht jedoch ein Prüfauftrag. Weiter führt sie zur Dringlichkeit einer Angelegenheit aus, diese nach der Kommentierung zur Gemeindeordnung u.a. dann anzunehmen sei, wenn der Gemeinde bei einer späteren Behandlung einer Angelegenheit wesentliche Nachteile entstehen würden und damit eine geringere Vorbereitungszeit für die Stadtverordneten in Kauf genommen werden müsse. Werde ein Antrag nur als dringlich dargestellt, sei dieser unzulässig und sie müsse ihm als Bürgermeisterin widersprechen. Der Verwaltungsneubau werde seit 2015 in den politischen Gremien behandelt. Es sei bislang kein Argument vorgebracht worden, warum ein Schaden für die Stadt entstehe, wenn erst in der nächsten Bau- und Planungsausschusssitzung über diese Angelegenheit beraten werde.
Herr Kasten weist darauf hin, dass die Bürgermeisterin in der letzten Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss der Verweisung in den Bau- und Planungsausschuss selbst auf eine Dringlichkeit hingewiesen habe, die in der bis Ende 2020 befristeten Nutzungsmöglichkeit des für die Verwaltung des Amtes 2 angemieteten Objektes Waschgrabenallee 5 zu sehen sei.
Herr Greve erklärt, ebenfalls keine Dringlichkeit in der Entscheidung erkennen zu können. Selbst durch den heute vorgelegten Antrag mit den erweiterten Prüfaspekten in der Begründung könne in der bereits im Februar zurück in den Fachausschuss verwiesenen Thematik keine schnellere Entscheidung herbeigeführt werden.
Herr Schmidt erklärt, dass er die weitere Verzögerung in der Angelegenheit als wesentlichen Nachteil sehe. Bereits seit zwei Monaten sei die Verwaltung nicht tätig geworden. Er sei sich auch sicher, dass die Verwaltung den Februar-Beschluss als Arbeitsauftrag verstanden habe, da ihm von Frau Weise hierzu gesagt worden sei, dass die Verwaltung für eine Umsetzung des nicht konkreten Auftrages keine Kapazitäten aufweisen könne. Diese Probleme löse der heutige Antrag, in dem er einerseits den Auftrag konkretisiere und andererseits eine externe Vergabe vorsehe. Ferner zitiert er die Niederschrift zur vergangenen Sitzung, in der Herr Kahl appellierte, diese drängende Entscheidung nicht durch Verweisung an den Fachausschuss zu vertagen.
Herr Kahl setzt die von ihm zitierte Aussage in den Kontext, nach der langen Vorbereitungszeit endlich auch zu einer Standortentscheidung zu kommen, nachdem sich die CDU-Fraktion zwischenzeitlich auch für den Klosterhof als Standort des Neubaus entschieden hatte.
Frau Giszas erläutert ihre Ansicht, nach der die Verwaltung bei einer vermeintlich unklaren Beschlusslage bei den beteiligten Fraktionsvorsitzenden durchaus hätte nachfragen können. Ihrer Meinung nach hätte man jedoch auch seitens der Selbstverwaltung spätestens zur Einladung zur Bau- und Planungsausschusssitzung am 15.03.2018 auf die Verwaltung zugehen können. Sie sehe hier aktuelle Kommunikationsprobleme in der Stadt. Jetzt einen Architekten mit der weiteren Planung zu beauftragen koste Gelder, die nicht im Haushalt veranschlagt seien. Hier sei insofern die vorherige Beratung im Hauptausschuss Ende Mai vonnöten. Unabhängig davon sei sie sich sicher, dass das Bauamt nun die Intention des Antrages verstanden habe, das Kämmereigebäude in die Planungen miteinzubeziehen. Der Fachausschuss könne auch ohne externe Vergabe in der kommenden Sitzung beraten. Die externe Vergabe sei nur deswegen vorgesehen, weil die beantragenden Fraktionen der Verwaltung misstrauen.
Bürgervorsteher Sela fasst die bisherige Diskussion zusammen, verliest erneut den Dringlichkeitsantrag und bittet um weitere Anträge zur Tagesordnung.
Bürgermeisterin Dr. Batscheider bittet darum, die Tagesordnungspunkte 18 bis 20 in nichtöffentlicher Sitzung beraten zu lassen.
Der stellvertretende Vorsitzende des Umwelt- und Verkehrsausschusses Herr Albers stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 13 Bebauungsplan Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges) – wie auch zuvor in der Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses erfolgt – wegen der bislang ausgebliebenen Informationsveranstaltung der Bürgerinnen und Bürger von der Tagesordnung zu nehmen.
Bürgervorsteher Sela lässt zu den vier vorgebrachten Anträgen zur Tagesordnung wie folgt einzeln abstimmen.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: 1.Der gemeinsame Antrag der Fraktionen von CDU, BGN und Bündnis 90/Die Grünen „Standortentscheidung für das neue Verwaltungsgebäude“ wird als Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung aufgenommen.
2.Dem Antrag der Bürgermeisterin, die Tagesordnungspunkte 18 bis 20 in nichtöffentlicher Sitzung zu beraten, wird zugestimmt.
3.Der Tagesordnungspunkt 13 Bebauungsplan Nr. 80 (beiderseits des Industrieweges) wird von der Tagesordnung genommen.
4.Der gemeinsame Antrag der Fraktionen von CDU, BGN und Bündnis 90/Die Grünen „Standortentscheidung für das neue Verwaltungsgebäude“ wird unter TOP 13 beraten.
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnisse: zu 1:Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 6Enthaltung: 0 zu 2:einstimmig zu 3:einstimmig zu 4:Ja-Stimmen: 22 Nein-Stimmen: 1Enthaltung: 5
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