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Auszug - Private Grünflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 83 (SüLüMü), hier: Vorschläge für den Umgang mit dem Bauverbot  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 9
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Do, 15.03.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:04 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1919/18 Private Grünflächen im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 83 (SüLüMü),
hier: Vorschläge für den Umgang mit dem Bauverbot
     
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Frau Weise erinnert daran, dass Herr Schüller (Untere Bauaufsichtsbehörde) im nichtöffentlichen Teil der letzten Sitzung erläutert hat, zu welchen Problemen die Festsetzung des Bauverbotes in den privaten Grünflächen führt. Sie zeigt die privaten Grünflächen in der Planzeichnung des B-Planes Nr. 83 und weist darauf hin, dass es sich bei diesen nicht um Ausgleichsflächen handelt.

 

Herr Buchwald erläutert die vier in der Sitzungsvorlage aufgeführten Vorschläge, wie das Problem künftig gehandhabt werden soll und weist darauf hin, dass die Verwaltung die Variante 3 empfiehlt (Änderung des B-Planes Nr. 83 dahingehend, dass das Bauverbot ersatzlos aufgehoben wird).

 

Herr Kasten, Herr Dalke und Herr Vowe sprechen sich gegen den Vorschlag 3 aus, da hiermit Rechtsverstöße nachträglich legalisiert würden.

 

Herr Greve entgegnet, dass es durchaus legitim und legal sei, durch einen politischen Beschluss „nachzusteuern“, wenn festgestellt werde, dass Festsetzungen nicht eingehalten werden.

 

Herr Vowe vertritt die Auffassung, dass es sich bei den privaten Grünflächen um Ausgleichsflächen handelt und zitiert aus der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung. Er schlägt vor, die privaten Ausgleichsflächen durch externe öffentliche Ausgleichsflächen zu ersetzen und die so begünstigten Eigentümer an den Kosten finanziell zu beteiligen.

 

Herr Heckel weist darauf hin, dass die nachbarschaftlichen Probleme nicht durch bauliche Nebenanlagen wie Sandkisten oder Gerätehäuser entstehen, sondern durch Aufschüttungen und mangelnde Ableitung von Regenwasser. 

 

Herr Struck erklärt, dass auf das Bauverbot innerhalb der privaten Grünflächen in den Kaufverträgen hingewiesen wurde. Er räumt jedoch ein, dass der Vollzug dieses Bauverbotes, also die Beseitigungsanordnung rechtswidriger baulicher Anlagen, schwierig ist.

 

Herr Holtfester weist darauf hin, dass die Eigentümer die Grünflächen seinerzeit günstiger erworben haben als das Bauland. Er schlägt vor, das Thema in den Fraktionen zu beraten.

 

Herr Weber greift den Vorschlag von Herrn Holtfester auf und lässt darüber abstimmen, ob dieses Thema in die Fraktionen verwiesen werden soll.  

 

 

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Beschluss:  

Der Bau- und Planungsausschuss empfiehlt den unten stehenden Vorschlag Nr. 3 und bittet die Verwaltung, zur nächsten Sitzung einen entsprechenden Aufstellungsbeschluss vorzubereiten.

 

Die Vorlage wird zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltung: 0

 

 

 

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