Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Diskussion: Frau Zimmler fragt an, ob es zu einem ähnlichen Ereignis in der Kläranlage in Neustadt i.H. kommen könnte, wie in Schleswig. Die Werkleitung antwortet, dass swnh in 2016 lediglich 10m³ Seegras-Sickerwasser als Fremdstoff angenommen hat. Als hoheitliche Institution sind die Stadtwerke Neustadt nicht berechtigt, Verträge über die Entsorgung dezentraler Stoffe oder sogenannte externe Anlieferung im großen Maße abzuschließen. Lediglich im Rahmen der Nachbarschaftshilfe sind Fremdeinträge möglich.
Herr Stöhr bittet darum, dass die Rettungsleitern bei den Spundwänden im Sportboothafen ab-geändert werden, sodass keinerlei Verletzungsgefahr mehr besteht. Herr Kasten fragt an, welche Investitionskosten in der Wettbewerbsbroschüre in der EnEff 2015 benannt wurden. Die Werkleitung wird das im Protokoll klären:
Protokollnotiz: Die im Zuge des Gebäudewettbewerbs genannte Zahl bezieht sich auf die Kostengruppen 300 und 400 (DIN 276) der Kostenberechnung von 2015. Darin nicht enthalten sind die Kosten für das Grundstück, die Erschließung, Regenwasserretention, Außenanlagen, Ausstattung und Nebenkosten. Dieses war zum Zeitpunkt der Abgabe der Wettbewerbsunterlagen der Kenntnis-stand.
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