Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Stimmzettel zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 9.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: (offen)
Datum: Di, 20.02.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 16:57 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

Herr Schmidt spricht die Bürgermeisterin an, ob sie den E-Mail-Verkehr mit ihm jetzt ansprechen wolle.

Frau Dr. Batscheider antwortet, sie wolle dies in nichtöffentlicher Sitzung machen.

Herr Sela ist der Auffassung, dass dies in öffentlicher Sitzung behandelt werden müsse.

Frau Dr. Batscheider hält dies nicht für glücklich. Da die Wahlen aber eine öffentliche Angelegenheit seien, könne sie wenn gewünscht auch in öffentlicher Sitzung informieren.

Sie sei von Herrn Schmidt darauf hingewiesen worden, dass auf dem Stimmzettel zur Bürgermeisterwahl möglicherweise ein formaler Fehler passiert sei: bei dem Kandidaten Marenbach hätte stehen müssen „Vorschlag der CDU“ anstatt „Vorschlag der CDU-Fraktion“. Sie habe daraufhin eine Prüfung der Sachlage veranlasst. Das Ergebnis dieser Prüfung ist, es sei richtig, dass es CDU und nicht CDU-Fraktion hätte heißen müssen. Der fehlerhafte Zusatz „Fraktion“ habe nach verwaltungsinterner Prüfung aber keine abstimmungsrelevanten Auswirkungen. Partei und Fraktion tragen den gleichen Namen bzw. dieselbe Abkürzung. Insofern seien die tragenden Grundsätze des Wahlrechts nicht betroffen und es könne nicht erkannt werden, in welcher Weise dieser formale Fehler eine Beeinflussung des Wahlergebnisses begründen könne. Eine Verwirrung der Wähler bezüglich der politischen Zuordnung des Bewerbers sei jedenfalls nicht zu befürchten. Dennoch sei dieser Fehler ärgerlich und hätte nicht passieren dürfen. Ein Stopp der Wahlhandlung und eine Verschiebung der Wahl halte sie als Gemeindewahlleiterin angesichts der geringen Bedeutung des Formfehlers für nicht angemessen, zumal die Stadt sich mitten in der Wahl befinde und schon über 900 Wahlbriefe erhalten habe.

Kurzfristig möchte sie dazu aber trotzdem noch den Gemeindewahlausschuss einberufen und  darüber informieren, und zwar am Donnerstag kurz vor der Stadtverordnetenversammlung um 18.30 Uhr im Bürgermeister-Dienstzimmer. 

Herr Schmidt erläutert, die CDU habe den Wahlvorschlag nach einer Mitgliederversammlung für die Partei eingereicht. Nach § 51 GKWG haben nunmehr die politischen Parteien die Wahlvorschläge einzureichen. Dies war früher den Fraktionen vorbehalten. Er befürchte keine großen Auswirkungen.

Herr Sela erläutert, die Fraktion sei ein Teil der Partei. Er habe am heutigen Tage Rechtsrecherche betrieben. Er sehe die Gefahr, dass die Stadt einen Schaden davon trage.

Herr Raloff gesteht ein, dass der Fehler passiert sei. Er habe die Rechtslage neutral geprüft. Letztlich ginge es um die Frage, ob es sich um einen erheblichen Fehler handele. Wir befinden uns in einem laufenden Wahlverfahren. Nach Feststellung des Wahlergebnisses könne Einspruch eingelegt werden. Bei der Beurteilung des Fehlers habe er die Kommentierung und Gerichtsurteile herangezogen. Hier gehe es lediglich um einen Teil einer Partei, die Partei selbst sei korrekt angegeben. Man solle nunmehr die Wählerinnen und Wähler nicht verunsichern.

Herr Holtfester ist der Auffassung, dass es darum gehe, Schaden von der Stadt abzuwenden. Man möge die Kommunalaufsicht einschalten, um Rechtssicherheit herzustellen.

Herr Kasten sieht das Risiko einer Wahlwiederholung. Es müsse die Kommunalaufsicht befragt werden.

Frau Dr. Batscheider erklärt, die Kommunalaufsicht werde sich erst nach der Wahl mit der Frage befassen, wenn Einsprüche gegen die Wahl erhoben worden seien.

Herr Kasten denkt, die Kommunalaufsicht könne auch heute schon befragt werden. Ansonsten könnten auch Fachanwälte mit der Frage befasst werden.

Herr Sela ist der Auffassung, dass das Bemerken des Fehlers dazu führen müsse, die Stimmzettel neu auszufertigen.

Herr Raloff erläutert, dass die Wahlbehörde die Stadt sei. Man könne nicht 14 Tage vor der Wahl mit neuen Stimmzetteln in das Wahlverfahren eingreifen. Einsprüche zur Wahl anderer Art könnten eventuell relevanter sein, als der jetzt diskutierte.

Herr Albers hat kein Interesse an einer Wahlverschiebung. Er erwarte einen klärenden Anruf bei der Kommunalaufsicht.

Herr Holtfester bittet die Verwaltung um einen Anruf bei der Kommunalaufsicht. Nach § 57 b GKWG sei es möglich, die Stimmzettel auszutauschen.

Frau Dr. Batscheider entgegnet, ein Anruf bei der Kommunalaufsicht mache das Verfahren auch nicht sicherer, aber natürlich könne dies erfolgen. Sie werde wie erwähnt den Wahlausschuss einberufen. Über das Ergebnis eines Telefonats mit der Kommunalaufsicht könne im Wahlausschuss informiert werden.

Herr Sela fordert eine schriftliche Anfrage und eine schriftliche Antwort.

Herr Dr. Böckenhauer vermag es nicht einzuschätzen, ob der Fehler erheblich oder nicht erheblich sei. Er warne davor, die Wahlbriefe einzuziehen. Er habe keine Patentlösung. Er gibt eine vorläufige Einschätzung ab: Das Wahlverfahren nicht stoppen.

Herr Kasten fragt nach der Meinung der anderen Parteien.

Herr Schumacher ist der Auffassung, dass der Wähler nicht darauf achte, ob der Wahlvorschlag von der Partei oder der Fraktion käme. Er sehe keine großen Auswirkungen.

Herr Kahl stellt sich die Frage, warum die CDU diese Angelegenheit so hochkoche. Warum die Sache öffentlich behandelt werden müsse. Die Verwaltung habe doch deutlich gemacht, dass der Fehler keine Auswirkungen habe.

Herr Schmidt entgegnet, es handele sich um einen Rechtsverstoß. Es sei wichtig zu wissen, welche Risiken bestünden. Er sei enttäuscht von den Äußerungen von Herrn Kahl.

Herr Kahl erklärt, dass sein Eindruck sei, dass hier etwas aufgebauscht werde und stellt die Frage, warum müsse die Angelegenheit öffentlich behandelt werde.

Herr Holtfester erklärt, dass die Presse vernünftig mit den Informationen umgehe.

Herr Albers äußert sich ebenfalls enttäuscht vom Verhalten von Herrn Kahl. Man habe sich bemüht die Sache auf kleiner Flamme zu kochen.

Herr Wichelmann stellt zur Diskussion, warum diese Personalangelegenheit öffentlich diskutiert werden musste. Die Bürgermeisterin wollte die Angelegenheit nichtöffentlich beraten.

Herr Holtfester erklärt, dass die Bürgermeisterin sich dahingehend geäußert habe, dass das Thema auch öffentlich diskutiert werden könne.

Frau Dr. Batscheider ergänzt es handele sich um eine Grauzone. Es gebe unterschiedliche Aspekte, die für die eine oder andere Behandlung sprechen. Sie gibt zu bedenken, welchen Eindruck diese Diskussion auf den Wähler machen würde. Es handele sich um übelstes Gezänk, das nur zur Politikverdrossenheit beitrage. Hierüber sollten sich die Beteiligten Gedanken machen.

Herr Kasten kann diese Einschätzung nicht teilen. Es handele sich nicht um eine Personalangelegenheit. Die Bürger werden sich ihre Gedanken machen. Er empfinde die Unterstellungen grotesk. Seiner Ansicht liege hier eine ideologische Verbrämung vor.

Herr Weber stellt die Frage, ob der Stimmzettel für die Urnenwahl korrigiert werden müsse. Dies sei aus sachlichen Gründen wichtig zu wissen.

Herr Raloff äußert sich dahingehend, dass die Kommunalaufsicht angehört werden könne. Mit der Auskunft werde der Gemeindewahlausschuss befasst. Die Bürgermeisterin werde eine Entscheidung treffen.

Herr Sela gibt zu bedenken, dass der Wahlausschuss enge Befugnisse habe. Die Entscheidung liege bei der Bürgermeisterin nicht beim Wahlausschuss.

Herr Holtfester fasst zusammen, dass die Kommunalaufsicht zu dem Vorgang befragt werden möge. Der Wahlausschuss werde dann in seiner Sitzung darüber sprechen.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1