Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Greve führt aus, dass das Landessozialgericht Celle im Dezember 2017 entschieden habe, dass Jobcenter für Familien, die Leistungen nach ALG II erhalten, Kosten für u.a. Schulbücher auch über die Pauschale von 100,00 € hinaus grundsätzlich zu übernehmen haben. Er spricht sich dafür aus, dieses Thema im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten aufzugreifen und die Neustädter Schulen auf das ergangene Urteil hinzuweisen.
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