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Auszug - Bebauungsplan Nr. 90 (Nördlicher Lübscher Mühlenberg), hier: Zustimmung zum Entwurf  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Bau- und Planungsausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.01.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 23:40 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1852/17 Bebauungsplan Nr. 90 (Nördlicher Lübscher Mühlenberg),
hier: Zustimmung zum Entwurf
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Herr Buchwald erläutert, dass der heute vorgesehene Beschluss im Bauleitplanverfahren zwar nicht zwingend erforderlich ist, dass diese wichtige Planung aber nicht in die frühzeitige Öffentlichkeits- und TöB-Beteiligung gehen soll, ohne politische Zustimmung erfahren zu haben.

 

Herr Nagel erläutert den Entwurf für den B-Plan Nr. 90 anhand des Masterplanes und einer  ersten Rechtsfassung: Das städtebauliche Konzept orientiert sich am südlich angrenzenden B-Plan Nr. 83. Das Erschließungskonzept wurde gegenüber einer ersten Fassung leicht verändert, so dass die Haupterschließungsstraße in Verlängerung des nördlichen Westpreußenringes in den Ostring einmündet. Die Einmündung der Oldenburger Straße in die L 309 wird leicht abgeknickt, so dass die Verkehrsgefährdung reduziert wird. Das Bebauungskonzept weist einen hohen Anteil verdichteter Wohnformen auf, dabei ist der Geschosswohnungsbau im Zentrum und in Zuordnung zu den Hochhäusern am Westpreußenring geplant. Verdichtete Eigenheimquartiere sind als Reihen- und Gartenhofhäuser vorgesehen, auch autofreies Wohnen ist möglich. Insgesamt können durch die hohe Verdichtung ca. 660 WE entstehen. Standorte für soziale Einrichtungen wie KiTa oder Hospiz können eingeplant werden. Im zentralen Bereich sollen Nutzungsmischungen, sozialer Wohnungsbau (30% der Gesamtwohnfläche), Kleinstwohnungen (10 % der Gesamtwohnfläche) und barrierefreie Wohnungen (20 % der Gesamtwohnfläche) gefördert werden. In den übrigen Bereichen soll die Wohnnutzung dadurch gefördert werden, dass Beherbergungsbetriebe, Gewerbebetriebe (auch nicht störende), Verwaltungen und Ferienwohnungen ausgeschlossen werden. Auf Wunsch der Stadt hat Herr Nagel als Variante eine Fläche in einer Größe von 28.000 m² dargestellt, um zu veranschaulichen, welchen Flächenbedarf ein Gymnasium hätte. Abschließend geht er auf die Wanderwege und die Grünflächen ein: nördlich an das Baugebiet anschließend sind Parkanlagen vorgesehen, im Nordosten sind die Ausgleichsflächen geplant.

 

Frau Weise ergänzt, dass der öffentlich geförderte Wohnungsbau nicht an einem Standort konzentriert werden soll. Private Grünflächen sind als Festsetzung auf Privatgrundstücken nicht vorgesehen, da man hiermit im B-Plan Nr. 83 keine guten Erfahrungen gemacht habe. Zur Erschließung sind – wie im B-Plan Nr. 83 – keine Sackgassen, sondern Umfahrten (Einhänge) vorgesehen, die insbesondere von LKW (z.B. Müllfahrzeuge) genutzt werden können.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Mehrere Ausschussmitglieder loben die von Herrn Nagel vorgestellte Planung, insbesondere die sozialen Einrichtungen (KiTa, Begegnungsstätte) und den sozialen Wohnungsbau, hierfür wird ein höherer Anteil und eine Verteilung auf mehrere Quartiere angeregt.

 

Frau Weise weist darauf hin, dass die Beispielfläche für ein Gymnasium an diesem Standort die für den Geschosswohnungsbau vorgesehenen Flächen erheblich reduzieren würde und spricht sich daher – sofern das Gymnasium überhaupt hierher verlagert werden würde  – für einen anderen Standort, z.B. weiter nördlich, aus. Alternativ könne auch der Geschosswohnungsbau nach Norden verlagert werden.

 

Herr Vowe erklärt, dass durch den hohen Anteil der Wohnungen im verdichteten Wohnungsbau 660 Wohnungen entstehen können (zum Vergleich: Im B-Plan Nr. 83 entstehen ca. 300 – 400 WE). Angesichts der Tatsache, dass es sich um die letzte bebaubare Freifläche handelt, die direkt an das Stadtgebiet angrenzt, sei dies aber durchaus sinnvoll.

 

Herr Heckel weist darauf hin, dass (fremde) Autofahrer, die aus der Kirchhofsallee kommen, den bevorrechtigten Ostring häufig nicht wahrnehmen und es dadurch zu gefährlichen Verkehrssituationen kommt. Er spricht sich daher gegen eine Kreuzung am nördlichen Westpreußenring aus und präsentiert einen Entwurf für einen Kreisverkehr bei der Einmündung der Oldenburger Straße in die L 309, in den auch die Erschließungsstraße für das Baugebiet einmündet.

 

Herr Nagel nimmt zu dem von Herrn Heckel vorgeschlagenen Kreisverkehr Stellung: Grundsätzlich könne hier ein Kreisverkehr geplant werden sofern der LBV zustimmt (obwohl auch die von ihm vorgestellte Einmündungssituation verkehrssicher sei). Die durch den Hügel geplante Erschließungsstraße stelle jedoch einen sehr großen Eingriff in die Landschaft dar.

 

Zusammenfassend werden folgende Anregungen protokolliert:

  • Der 30-%-Anteil für den sozialen Wohnungsbau soll sich auf den gesamten Geltungsbereich beziehen und soll nicht auf ein Quartier konzentriert, sondern auf mehrere Bereiche verteilt werden.
  • Ein Standort für ein Gymnasium soll alternativ dargestellt werden. Dabei soll das prozentuale Verhältnis zwischen Geschosswohnungsbau und sonstigen Wohnformen beibehalten werden.
  • Die Einmündung der Oldenburger Straße in die L 309 soll alternativ als Kreisverkehr dargestellt werden, in den auch die Haupterschließungsstraße einmündet.

 

Herr Weber verliest den in der Sitzungsvorlage enthaltenen Beschlussvorschlag mit der Ergänzung, dass die im Ausschuss vorgetragenen Anregungen aufgenommen werden sollen und lässt darüber abstimmen.

 

 

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Beschluss:  

Der Bau- und Planungsausschuss stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 90 (Nördlicher Lübscher Mühlenberg) in der vorliegenden Form und Fassung mit den im Ausschuss vorgetragenen Anregungen zu und bittet die Verwaltung, mit diesem Vorentwurf

  • die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB,
  • die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB
  • die Beteiligung der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB und
  • die Beteiligung der Landesplanungsbehörde gem. § 16 LaPlaG

durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 7Nein-Stimmen: 2Enthaltung: 0

 

 

 

 

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