Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Gestaltungssatzung mit Gestaltungshandbuch für die Altstadt  

 
 
Einwohnerversammlung
TOP: Ö 4
Gremium: Einwohnerversammlung Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 14.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 19:00 - 21:17 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein

Herr Schauz vom Büro SSR Schulten Stadt- und Raumentwicklung aus Dortmund begrüßt die Anwesenden und stellt die Gestaltungssatzung und das Gestaltungshandbuch für die Altstadt von Neustadt in Holstein vor.

 

Fragen und Antworten:

Herr Wohl erkundigt sich, ob die Satzung schon angewandt wird. Er nennt Bauvorhaben in der Straße Rosengarten und in der Hochtorstraße und möchte wissen, ob hier die Gestaltungssatzung Anwendung findet.

 

Frau Weise antwortet, dass die Satzung bisher nicht beschlossen wurde. Die angesprochenen Bauvorhaben wurden jedoch schon nach der zukünftigen Satzung beschieden.

 

Herr Hildebrandt möchte wissen, ob die Gestaltungssatzung auch auf nicht sichtbare Bereiche z.B. einen Hinterhof wirkt.

 

Herr Schauz antwortet, dass die Gestaltungssatzung nur Fassaden betrifft, die von der Straße aus sichtbar sind. Einen Hinterhof würde die Satzung daher nicht betreffen.

 

Herr Hildebrandt erkundigt sich weiter, ob Warenauslagen durch die Satzung reduziert werden würden.

 

Herr Schauz erklärt, dass Warenauslagen nicht der Satzung unterliegen, sondern durch Sondernutzungsvereinbarungen mit der Stadt abgestimmt werden. Das Handbuch würde dabei als Richtlinie wirken. Jedoch würde dies nur Neuabschlüsse betreffen.

 

Herr Hildebrandt möchte wissen, ob es für Sanierungen, die der Gestaltungssatzung entsprechen, Fördergelder gibt.

 

Frau Weise antwortet, dass es die Möglichkeit zum Einsatz von Fördermitteln gibt. Eine reine Fassadensanierung wäre meist jedoch nicht förderfähig, da nur nicht rentierliche Kosten gefördert werden könnten. Dies wäre jeweils im Einzelfall zu prüfen. Das Bauamt würde entsprechende Beratungsleistungen anbieten.

 

Herr Hildebrandt fragt nach, ob eine Nutzungsänderung oder eine Aufstockung eines Gebäudes dazu führen würde, dass die Satzung Anwendung findet.

 

Herr Schauz bestätigt, dass bei einer Aufstockung die Gestaltungssatzung Anwendung findet.

 

 

 

Herr Sela bedankt sich bei den Referenten und verabschiedet die Anwesenden.

 

 

 

 

Datum ...........................

 

 

 

 

 

 

BürgervorsteherProtokollführer

 

 

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